Erdwärmenutzung

Allgemeines
Mit Hilfe von Erdwärme (Geothermie) können Gebäude nachhaltig geheizt und/oder gekühlt werden. Hierzu wird die im Boden gespeicherte Wärme, mit zu Hilfenahme von Trägerflüssigkeiten und Wärmepumpen, genutzt. Hierbei kann zum einen, die Wärme oberflächennah flächig entzogen werden (Erdwärmekollektoren), zum anderen kann die Tiefenwärme (Erdwärmesonden) genutzt werden.

Erdwärmekollektoren
Hier werden Kunststoffrohre horizontal im frostfreien Bereich des Bodens oberflächennah verlegt. Da hierbei oberflächennahe Grundwasserschichten berührt werden können, ist eine Prüfung durch die untere Wasserbehörde nötig. So können etwaige Schädigungen des Grundwassers vermieden werden. Zur Prüfung ist eine Anzeige mindestens 1 Monat vor dem geplanten Baubeginn bei der unteren Wasserbehörde zu tätigen. Teil der Prüfung ist es zudem sicher zu stellen, dass die Kollektoren nicht in Bereichen errichtet werden, in denen sich Altlasten befinden. Die Prüfung erfolgt innerhalb eines Monats.

Innerhalb dieses Monats hat die untere Wasserbehörde die Möglichkeit, das geplante Vorhaben mit Auflagen zu versehen, um mögliche Gefahren für das Grundwasser zu minimieren.

Erdwärmesonden
Erdwärmesonden werden im Vergleich zu Erdwärmekollektoren nicht oberflächennah verlegt, sondern reichen tief in die Erde hinein und entziehen dem Boden Tiefenwärme. Zur Errichtung von Erdwärmesonden werden oft mehrere Grundwasserleiter durchbohrt. Daher ist es besonders wichtig, dass die Erdwärmesonde sorgfältig geplant und dimensioniert wird. Die Bohrung darf ausschließlich von Fachunternehmen durchgeführt werden. Außerdem ist für die Errichtung der Erdwärmesonde eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist spätestens ein Monat vor dem geplanten Errichtungstermin bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen.

Risiken der Erdwärmenutzung
Bei der Errichtung von Erdwärmenutzungsanlagen werden fast immer Grundwasserleiter berührt. Dies birgt Risiken, auch wenn die Anlagen selbst kein Grundwasser entnehmen. Risiken ergeben sich dabei aus einer möglichen Freilegung und einer daraus resultierenden Beeinträchtigung von Grundwasser bei oberflächennahen Anlagen. Bei tiefreichenden Bohrungen hingegen kommt es je nach Bohrtiefe zur Durchbohrung unterschiedlicher Grundwasserleiter. Wird die Bohrung nicht von einem zertifizierten Fachunternehmen durchgeführt, kann es zu schädlichen Einträgen in die durchbohrten Grundwasserleiter kommen. Des Weiteren besteht die Gefahr von möglichen Leckagen in den Erdwärmesonden, dies kann zu einem Austritt der Wärmeträgerflüssigkeit in die Grundwasserleiter führen und diese verunreinigen.

Bohrungen tiefer als 100 Meter
müssen zusätzlich zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) angezeigt werden.

Erdwärmenutzung im Wasserschutzgebiet
Die Wasserschutzgebietsverordnung der Stadt Neumünster verbietet in der Zone III A die Errichtung aller Wärmepumpenanlagen, bei denen als Wärmequelle die Benutzung von Grundwasser oder Erdwärme vorgesehen ist.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Wasserbehörde gerne zur Verfügung.