Geschäftsleiters: eigenhändig unterschrieben und mit Datum versehen "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde", "Europäisches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" oder "entsprechende Unterlagen"
Reisepass, gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug, gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister, gegebenenfalls Handwerkskarte, gegebenenfalls Nachweise
gleichwertiger Abschluss (abgeschlossene Volksschulbildung) vorliegt ein erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis ( Belegart OE) im Original (zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als 3 Monate)
Welche Unterlagen werden benötigt? Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorweisen können: Führungszeugnis Auszug aus dem Gewerbezentralregister gegebenenfalls Handelsregisterauszug Auskunft aus dem
Unterlagen: Antrag auf Gaststättenerlaubnis Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) für Behörden. Das Führungszeugnis darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein
gegebenenfalls Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug, gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister, gegebenenfalls Handwerkskarte, gegebenenfalls Nachweise
bestandene Prüfung (Hufbeschlagschule), die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis). Welche Gebühren fallen an? Keine Welche Fristen muss ich beachten? Keine Rechtsgrundlage §
alls Handelsregsiter-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregister-Auszug, gegebenenfalls Führungszeugnis/ Auszug aus dem Gewerbezentralregister, gegebenenfalls Handwerkskarte, gegebenenfalls Nachweise
Zuverlässigkeit des Antragstellers Welche Unterlagen werden benötigt? Aktuelles behördliches Führungszeugnis Ausbildungsprogramm einschließlich des Lehrplans Qualifikationsnachweise der Ausbilder (zum Beispiel
zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung) Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O Welche Gebühren fallen an? Verwaltungsgebühr: EUR 100,00 - 1.000 Welche Fristen