Leistungen, die durch zuständige Stellen, deren Pflege beim Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz liegt, erbracht werden
Leistungen, die durch zuständige Stellen, deren Pflege beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur liegt, erbracht werden
gemeinnützig anerkannt sind, b) die zumindest 3 Jahre vor Antragstellung eine ihrem vereinszweck entspre-chende sportliche Betätigung entfaltet haben, c) die zumindest 100 zahlende Mitglieder und im [...] zurückliegende Quartal …