Volltext Die Zollverwaltung kann Ihnen Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise erlassen. Dies ist möglich für Verbrauchsteuern, Kraftfahrzeugsteuer, Luftverkehrsteuer und diese betreffende steuerliche …
Volltext Um zu gewerblichen Zwecken mit unversteuerten oder bereits versteuerten Schaumweinprodukten oder Zwischenerzeugnissen umzugehen, benötigen Unternehmen eine Erlaubnis. Diese benötigen sie unter anderem zum Herstellen, …
Volltext Die deutsche Zollverwaltung erhebt Verbrauchsteuern auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse. Für die Erhebung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer ist die Zollverwaltung zuständig. Schaumwein Schaumweine sind …
Volltext Wann kommt eine Entlastung von der Steuer auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse in Frage? Wenn der Schaumwein oder die Zwischenerzeugnisse nachweislich versteuert wurden, aber später für einen anderen Zweck genutzt …
Volltext Sie können eine Entlastung von der Kaffeesteuer beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen, wenn Sie den Kaffee oder die kaffeehaltigen Waren ursprünglich versteuert haben, aber später zu einem Zweck verwenden, der …
Volltext Der Kauf und Verkauf von bestimmten Genussmitteln sind in der Regel steuerpflichtig. Dazu gehört auch Kaffee. Für den Umgang mit unversteuertem Kaffee brauchen Sie deshalb eine Erlaubnis. Die Erlaubnis berechtigt Sie …
Volltext Befördern Sie Kaffee, ohne dass die Erzeugnisse bereits mit der Kaffeesteuer belastet sind, spricht man von einer „Beförderung unter Steueraussetzung“. Ausgesetzt ist die Steuer, solange sich die Erzeugnisse im Transit zu …
Volltext Befördern Sie Energieerzeugnisse, ohne dass diese bereits mit der Energiesteuer belastet sind, spricht man von einer „Beförderung unter Steueraussetzung“. Ausgesetzt ist die Steuer, solange sich die Energieerzeugnisse auf …
Volltext Die Erlaubnis berechtigt Sie dazu, mit noch nicht versteuerten Energieerzeugnissen umzugehen. Energieerzeugnisse sind zum Beispiel Kraft- und Heizstoffe wie Heizöl, Erdgas oder Kohle. Die Prüfung zur Erteilung einer …
Volltext Befördern Sie Alkohol oder alkoholhaltige Waren, ohne dass die Erzeugnisse bereits mit der Alkoholsteuer belastet sind, spricht man von einer „Beförderung unter Steueraussetzung“. Ausgesetzt ist die Steuer, solange sich …