für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.: Gutachten über besondere Anforderungen, Führungszeugnis. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde. Handlungsgrundlage(n) § 21 Verordnung
(Sachkundezeugnis und gegebenenfalls Nachweis über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung) Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei Behörden Handlungsgrundlage(n) § 6 Chemikalien-Verbotsordnung
n Antragstellerinnen und Antragstellern: Kopie eines gültigen Kfz-Führerscheins oder eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), digital
ation verfügen. erforderliche Unterlagen Nachweise über persönliche Zuverlässigkeit, (z. B. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Bescheinigung in Steuersachen
Handelsregister oder die entsprechende Handlungsvollmacht postalische Zustellung: polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate ist Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie
den Nachweis der Zuverlässigkeit den Auszug aus dem Fahreignungsregister und das polizeiliche Führungszeugnis im Original (Papierdokument) erbringen, sind Sie dazu verpflichtet die Unterlagen im Original
deutschen Sprachkenntnisse Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: Strafregisterauszug oder amtliches Führungszeugnis. Der Nachweis darf bei Antragstellung maximal 1 Monat alt sein. Nachweis Ihrer gesundheitlichen
Personen Arbeitsbücher der aussiedlungswilligen Personen, die vor dem 01.01.1974 geboren wurden Führungszeugnisse aller aussiedlungswilligen Personen älter als 16 Jahre Bei Volljährigen den Nachweis über G
Abschlusszeugnis für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: Bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate) Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland
Rechtsform nachweisen Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde bei