Gutachten/Amtsärztliche Leistungen
Bevor bestimmte Institutionen (Gerichte, Behörden, Bildungseinrichtungen) ihre Entscheidungen treffen, müssen häufig medizinische Sachverhalte ermittelt werden. Der Fachdienst Gesundheit stellt die dafür notwendigen amtlichen Bescheinigungen, Zeugnisse und Gutachten aus, sofern dies durch Bundes- oder Landesrecht vorgeschrieben ist (§ 13 GDG).
Die Gutachten sind zum Beispiel für folgenden Entscheidungen wichtig:
- Wiederholung einer Prüfung
- Krankheits- und Rentenansprüche
- Bewilligung von Hilfsbedarfen
Weitere amtsärztliche Gutachten erstellen wir für verschiedene Auftraggebende. Dabei geht es um Fragen wie:
- Beurteilung der Fremd- oder Eigengefährdung bei psychisch kranken Menschen
- Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
- Medizinische Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis
- sozialmedizinische Leistungen
Nur wenige Aufträge werden direkt von den Betroffenen selbst initiiert. Beispiele hierfür sind Anträge auf Kuren oder auf Reduzierung der Pflichtstundenzahl bei Beamtinnen und Beamten.
Ihre Befunde für die amtsärztliche Untersuchung
Sie möchten uns bereits vorliegende Befunde für eine anstehende amtsärztliche Untersuchung übermitteln? Nutzen Sie einfach unser Online-Formular.
