Tuberkulosefürsorge

Fachdienst Gesundheit
Meßtorffweg 8 • 24534 Neumünster
Telefax 04321 942 28 00
E-Mail

Infektionsschutz bedeutet Überwachung von und Schutz vor ansteckenden Krankheiten.

Der Infektionsschutz dient dem Zweck übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen und ihre Häufungen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Der Nachweis von bestimmten Infektionskrankheiten (z.B. Tuberkulose, Hepatitis, Salmonellose oder bestimmten Magen-Darm-Erregern, Masern, Meningokokken usw.) ist meldepflichtig (Infektionsschutzgesetz). Zur Meldung verpflichtet sind Ärzte, Labore, Krankenhäuser, Gemeinschaftseinrichtungen (wie z.B. Kindergärten, Schulen, Senioreneinrichtungen usw.). Das Gesundheitsamt nimmt mit den betroffenen Erkrankten und/oder deren Angehörigen umgehend Kontakt auf.

Es erfolgt eine eingehende Aufklärung über:

  • die Krankheit,
  • die Ansteckungsgefahren,
  • die Ansteckungswege,
  • die notwendigen Hygienemaßnahmen und -auflagen.

Um eine Weiterverbreitung der Erkrankungen zu verhindern, werden notwendige Maßnahmen geprüft und ggf. angeordnet wie zum Beispiel:

  • Tätigkeitsverbote,
  • das Fernbleiben z.B. aus Kindergärten oder Schulen,
  • Durchführung von Umgebungsuntersuchungen,
  • evtl. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen,
  • Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit anderen Behörden von Kommunen, Land oder Bund, Ärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen.

Ansprechpartnerinnen
Tanja Girullis-Schacht
Zimmer 17
Telefon 04321 942 28 08

Ludmilla Bernhardt
Zimmer 17
Telefon 04321 942 28 88