Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Bürgerbüro
Kuhberg 18
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2600
(Bürgerbüro)
Telefon: +49 4321 942-2400
(Dokumentenausgabe/Fundbüro)
Telefax: +49 4321 942-2488
E-Mail:
buergerbuero@neumuenster.de
Webseite:
Termin online vereinbaren
Bürgerbüro:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
Dokumentenausgabe/Fundbüro:
Montag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 08:00 bis 11:45 und 14:30 bis 17:15 Uhr
Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Formulare/Anträge zum Neumünster-Pass, Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung, Wohnungsgeberbestätigung und einiges mehr finden Sie auf unserer Seite "Formulare" unter dem Punkt "Bürgerbüro".
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht