Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Kurzfassung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Bürgerbüro

Kuhberg 18
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2600 (Bürgerbüro)
Telefon: +49 4321 942-2400 (Dokumentenausgabe/Fundbüro)
Telefax: +49 4321 942-2488

Webseite: Termin online vereinbaren
E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Bürgerbüro:


Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

Dokumentenausgabe/Fundbüro:


Montag von 08:00 bis 11:45 Uhr

Dienstag von 08:00 bis 11:45 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 08:00 bis 11:45 und 14:30 bis 17:15 Uhr

Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr

Formulare/Anträge zum Neumünster-Pass, Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung, Wohnungsgeberbestätigung und einiges mehr finden Sie

auf unserer Seite "Formulare"

unter dem Punkt "Bürgerbüro".