Wohngeld Erhöhung beantragen

Volltext

Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.

Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten.

Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben:

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger.
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich.
  • Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.

Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.

Verfahrensablauf

  • Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Ansprechpunkt

An die Wohngeldbehörden Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Fristen

Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.

Voraussetzungen

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.

erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

Kurzfassung

  • bereits bewilligter Mietzuschuss oder bei Eigentum Lastenzuschuss wird erhöht, wenn nicht nur vorübergehend:
    • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent sinkt oder
    • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht oder
    • sich die monatliche Miete oder die monatliche Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht
  • Antrag schriftlich oder online
  • zuständig: zuständige Wohngeldbehörde

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

  • Weitergehende Informationen wie Wohngeld-Proberechner, Formulare und Anträge sowie zu Bildung & Teilhabe finden Sie auf der Seite "Wohngeld-Behörde".

Wir freuen uns, wenn Sie Ihren Antrag online stellen:

  • Mietzuschuss (für Mieter)

Erstantrag
Weiterleistungsantrag
Erhöhungsantrag
Änderungsmitteilung

  • Lastenzuschuss (für Eigentümer)

Erstantrag
Weiterleistungsantrag
Erhöhungsantrag
Änderungsmitteilung

Telefonische Sprechzeiten, an denen der direkte Ansprechpartner erreicht werden kann :

  • wochentags (außer mittwochs) in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr
  • sowie montags, dienstags und donnerstags auch von 14:00 bis 15:00 Uhr

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0 (Zentrale)
Telefax: +49 4321 942-802155 (Wohngeldstelle)
Telefax: +49 4321 942-2293 (Eingliederungshilfe, BAföG)

Webseite: Infos zu BaföG
Webseite: Infos zu Wohngeld
Webseite: Infos zur Eingliederungshilfe
Webseite: Infos zu Bildung und Teilhabe
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
E-Mail: wohngeldstelle@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr


Donnerstag auch von 14:00 bis 15:00 Uhr


und nach telefonischer Absprache


(Termine bei der Wohngeldstelle nur nach telefonischer Absprache)

Telefonsiche Erreichbarkeitszeiten:


Mo, Di und Do 9 – 12 Uhr sowie 14 – 15 Uhr


Fr 9 – 12 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:
  • Wohngeld Buchstaben A - Beh

    Telefon: +49 4321 942-2187

  • Wohngeld Buchstaben Kue - Mis

    Telefon: +49 4321 942-2158

  • Wohngeld Buchstaben Com - Gar

    Telefon: +49 4321 942-2294

  • Wohngeld Buchstaben Gas - He

    Telefon: +49 4321 942-2299

  • Wohngeld Buchstaben Hf - Kah

    Telefon: +49 4321 942-2890

  • Wohngeld Buchstaben Kai - Kud

    Telefon: +49 4321 942-2012

  • Wohngeld Buchstaben Bei - Col

    Telefon: +49 4321 942-2266

  • Wohngeld Buchstaben Mit - Pis

    Telefon: +49 4321 942-2156

  • Wohngeld Buchstaben Pit - Schnee

    Telefon: +49 4321 942-2263

  • Wohngeld Buchstaben Schnei - Sto

    Telefon: +49 4321 942-2845

  • Wohngeld Buchstaben Stp - Weis

    Telefon: +49 4321 942-2952

  • Wohngeld Buchstaben Weit - Z

    Telefon: +49 4321 942-2747