Veränderungssperren

Volltext

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:

  • bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
  • Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Stadtplanung und Erschließung

Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster

Telefax: +49 4321 942-2648
Telefon: +49 4321 942-2622

Webseite: Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung
E-Mail: stadtplanung@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Dienstag und Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr


Donnerstag auch 14:00 bis 17:30 Uhr


und nach telefonischer Absprache