Personalausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein
Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.
In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.
Teaser
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.
Voraussetzungen
- Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- bei Kindern unter 16 Jahre:
- Sie sind erziehungsberechtigt.
- Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend.
Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht anwesend ist
- bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 22,80
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr: EUR 10,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: EUR 13,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr: EUR 37,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: EUR 6,00
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: EUR 15,00
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: EUR 30,00
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
- die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
- Sie über 16 Jahre alt sind und
- Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
für Antragstellende unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragstellende ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde melden. In diesen Fällen wird der Online-Ausweis durch die Behörde bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Bürgerbüro
Kuhberg 18
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2600 (Bürgerbüro)
Telefon: +49 4321 942-2400 (Dokumentenausgabe/Fundbüro)
Telefax: +49 4321 942-2488
E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de
Webseite: Termin online vereinbaren
Bürgerbüro:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
Dokumentenausgabe/Fundbüro:
Montag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 08:00 bis 11:45 und 14:30 bis 17:15 Uhr
Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr
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