Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Volltext

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine wichtige Säule im Verkehrskonzept des Landes Schleswig-Holstein. Grundsätzlich wird eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf öffentliche Verkehrsmittel angestrebt.

Der ÖPNV soll eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen in allen Teilen des Landes gewährleisten und zu einer attraktiven und umweltfreundlichen Alternative zum MIV weiterentwickelt werden.

Für den öffentlichen Personennahverkehr sind die Kreise / kreisfreien Städte und die Nahverkehrsverbünde NAH.SH GmbH und HVV GmbH zuständig.

Ansprechpunkt

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die NAH.SH GmbH, die vom Land Schleswig-Holstein mit der Aufgabe der Organisation des Schienenpersonennahverkehrs im Land beauftragt wurde oder
  • an die HVV GmbH für die Kreise Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenbug.

Handlungsgrundlage(n)

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zum ÖPNV in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Stadtplanung und Erschließung

Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster

Telefax: +49 4321 942-2648
Telefon: +49 4321 942-2622

Webseite: Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung
E-Mail: stadtplanung@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Dienstag und Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr


Donnerstag auch 14:00 bis 17:30 Uhr


und nach telefonischer Absprache

Ansprechpartner:
  • Verkehrsplanung, ÖPNV

    Telefon: +49 4321 942-2625
    Telefon: +49 4321 942-2668

Adresse:
NAH-SH - Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH

Raiffeisenstraße 1
24103 Kiel

Telefon: 0431 66019-0
Telefax: 0431 66019-19

Webseite: Homepage
E-Mail: kundendialog@nah.sh