Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Volltext
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine wichtige Säule im Verkehrskonzept des Landes Schleswig-Holstein. Grundsätzlich wird eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf öffentliche Verkehrsmittel angestrebt.
Der ÖPNV soll eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen in allen Teilen des Landes gewährleisten und zu einer attraktiven und umweltfreundlichen Alternative zum MIV weiterentwickelt werden.
Für den öffentlichen Personennahverkehr sind die Kreise / kreisfreien Städte und die Nahverkehrsverbünde NAH.SH GmbH und HVV GmbH zuständig.
Ansprechpunkt
- An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
- an die NAH.SH GmbH, die vom Land Schleswig-Holstein mit der Aufgabe der Organisation des Schienenpersonennahverkehrs im Land beauftragt wurde oder
- an die HVV GmbH für die Kreise Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenbug.
Handlungsgrundlage(n)
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum ÖPNV in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Stadtplanung und Erschließung
Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster
Telefax: +49 4321 942-2648
Telefon: +49 4321 942-2622
Webseite:
Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung
E-Mail:
stadtplanung@neumuenster.de
Dienstag und Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch 14:00 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Ansprechpartner:- Verkehrsplanung, ÖPNV
Telefon: +49 4321 942-2625
Telefon: +49 4321 942-2668
NAH-SH - Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH
Raiffeisenstraße 1
24103 Kiel
Telefon: 0431 66019-0
Telefax: 0431 66019-19
Webseite:
Homepage
E-Mail:
kundendialog@nah.sh