• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Mietspiegel erhalten und durchsehen

Leistungsbeschreibung

Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,

  • ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
  • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
  • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).

Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

Entscheidend können beispielsweise sein:

  • Wohnungsgröße
  • Baualter
  • Wohnlage
  • energetischer Modernisierungszustand und
  • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, gemeinsam oder von den Städten/Gemeinden erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. 

Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt laut Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Zukunft eine Pflicht zur Erstellung von einfachen Mietspiegeln (Inkrafttreten am 1. Juli 2022).

Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden.

Mietspiegel gibt es in vielen größeren Städten und Gemeinden.

Teaser

Wenn Sie die Höhe der Mieten in den Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich in der Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

An wen muss ich mich wenden?

Im Internet finden Sie Mietspiegel entweder über die Internetseiten der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder indem Sie den Namen der Stadt/Gemeinde und "Mietspiegel" in eine Suchmaschine eingeben.

Zuständige Stelle

Zuständig ist in der Regel die Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt.

Voraussetzungen

Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Mietspiegel stehen Ihnen in der Regel schon jetzt im Internet kostenlos als Download zur Verfügung.

Ab dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei im Internet zu veröffentlichen.

Was sollte ich noch wissen?

Das Gesetz und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen (einfachen) Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln (§§ 558c, d BGB; §§ 3, 6 MsV). Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Fachlich freigegeben am

15.11.2021

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Den Mietspiegel als gedruckte Broschüre bekommen Sie (ohne Termin) zum Preis von 3,50 Euro in der Information in den Rathaus-Arkaden (dort, wo Sie auch die Ausweise und Pässe abholen können). Bitte ziehen Sie am Eingang am Terminal ein TICKET.

Falls Sie während der Öffnungszeiten keine Zeit haben sollten, können Sie den Mietspiegel auch per E-Mail bestellen. Sie erhalten ihn dann gegen Rechnung (plus 1,55 Euro Porto) übersandt.

Bitte beachten Sie: Im Schalterbereich des Bürgerbüros im alten Rathaus werden keine Mietspiegel verkauft!!!

Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Käfer
Abteilung Grundstücksverkehr
Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster
Zimmer 1.8 (1. Etage)
Telefon 04321 942 2688
E-Mail
Sprechzeiten:Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Der Mietspiegel der Stadt Neumünster – Ausgabe 2022 – ist in Zusammenarbeit und Anerkenntnis mit dem Haus- und Grundeigentümerverein, dem Mieterverein, den Wohnungsbauträgern, den Wohnungsverwaltungen, dem Immobilienverband Deutschland IVD, den freien Maklern, der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und der Stadt Neumünster, vertreten durch die Fachdienste Recht sowie Stadtplanung und -entwicklung geschaffen worden.

Der Mietspiegel hat nur Gültigkeit für den Bereich der Stadt Neumünster. Er gilt nur für freifinanzierten Wohnraum und solchem, der nicht mehr einer Zweckbindung unterliegt. Auf Sozialwohnungen und preisgebundene Wohnungen im Sinne des § 558 Abs. 2 letzter Satz BGB findet er keine Anwendung.

Der Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblich erhobenen Entgelte für Mieten in der Stadt Neumünster. Er stellt keine Preisempfehlung dar, sondern bietet den Vertragspartnern die Möglichkeit, in eigener Verantwortung die Miete entsprechend der Lage, Ausstattung und des Zustandes der Wohnungen und Gebäude zu vereinbaren. Miete ist die Nutzungsentschädigung für den Quadratmeter Wohnfläche ohne Heizungs- und Betriebskosten.

Die tatsächlich erhobenen Mieten werden in einer Mietwertsammlung fortgeschrieben.

Die Lage einer Wohnung hat einen wesentlichen Einfluss auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Aufgrund der städtebaulichen Entwicklungen in Neumünster wurden die Wohnlageneinstufungen im  Jahre 2012 von dem Arbeitskreis Mietspiegel überprüft und aktualisiert. Das Verfahren wurde vom Institut F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH wissenschaftlich begleitet und moderiert. Die Wohnlagen in Neumünster wurden drei Wohnlagekategorien zugeordnet und zwar einfache, gute und beste Wohnlage.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

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Zuständige Stellen

Adresse:
Bürgerbüro der Stadt Neumünster

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2600
Telefax: +49 4321 942-2488

E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Bürgerbüro im alten Rathaus:

Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

 

Zentrale Information in den Rathaus-Arkaden:

Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr

Dienstag von 08:00 bis 13:30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 14:30 bis 17:00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Information in den Arkaden

    Telefon: +49 4321 9422593
    Telefon: +49 4321 9422250
    Telefon: +49 4321 9422738

Adresse:
Grundstücksverkehr der Stadt Neumünster

Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2213
Telefax: +49 4321 942-2648

Webseite: Baugrundstücke
E-Mail: stadtplanung@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Dienstag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch von 14:00 bis 17:30 Uhr

und nach telefonischer Absprache

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Mietspiegel

    Telefon: +49 4321 942-2688