Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Volltext
Die Rentenversicherung kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.
Sofern Sie von der Rentenversicherung eine Aufforderung zur Vorlage einer Lebensbescheinigung erhalten haben, können Sie sich hier weiter informieren.
Gebühren
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist gebührenfrei. Dies gilt nicht, wenn eine Meldebehörde zur Ausstellung der Bescheinigung aufgesucht wird, da sich die Rentenversicherungsträger über den Datenabruf für Behörden eigenständig informieren können, ob eine Person noch lebt. Stellt eine Meldebehörde die Bescheinigung aus, fällt eine Gebühr von 6,00 Euro an.
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten) sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Handlung der ausgewählten Stelle, die die Beglaubigung vornimmt.
Ansprechpunkt
Bei folgenden Stellen können Sie das übersandte Formular des Rentenleisters ausfüllen und unterschreiben:
- Kommunale Behörden
- Kirchenbehörden
- Notarinnen und Notare
- Landesärzte- und Landestierärztekammern
- Berufsständische Versorgungswerke
- Gesetzliche Krankenkassen
- Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Anschließend erfolgt seitens der Stelle vor Ort eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift.
Fristen
Keine
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Bürgerbüro
Kuhberg 18
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2600
(Bürgerbüro)
Telefon: +49 4321 942-2400
(Dokumentenausgabe/Fundbüro)
Telefax: +49 4321 942-2488
Webseite:
Termin online vereinbaren
E-Mail:
buergerbuero@neumuenster.de
Bürgerbüro:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
Dokumentenausgabe/Fundbüro:
Montag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 08:00 bis 11:45 und 14:30 bis 17:15 Uhr
Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Formulare/Anträge zum Neumünster-Pass, Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung, Wohnungsgeberbestätigung und einiges mehr finden Sie
unter dem Punkt "Bürgerbüro".