Lageplan als Bauvorlage - Erstellung beantragen
Volltext
Ein Lageplan basiert auf der Liegenschaftskarte. Er zeigt das Baugrundstück und benachbarte Grundstücke in einem geeigneten Maßstab und enthält zwingend weitere Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte sowie der Lageplan sind in der Bauvorlagenverordnung geregelt.
Zur Beurteilung von Bauvorhaben und Bearbeitung des Bauantrags, für die Anzeige der beabsichtigten Beseitigung oder die Genehmigungsfreistellung sind entsprechend der Bauvorlagenverordnung die erforderlichen Bauvorlagen einzureichen. Hierzu gehören ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte und ein Lageplan.
Ein Lageplan basiert auf der Liegenschaftskarte. Er zeigt das Baugrundstück und benachbarte Grundstücke und enthält weitere Angaben, die zur Beurteilung des beabsichtigten Vorhabens erforderlich sind.
Ansprechpunkt
- Kreise oder kreisfreien Städte
- Amtsfreie Gemeinden und Ämter, wenn die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurde
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Untere Bauaufsichtsbehörde
Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2612
(Geschäftszimmer)
Telefon: +49 4321 942-2617
(Archiv der Bauaufsicht)
Telefax: +49 4321 942-2624
Webseite:
Untere Bauaufsichtsbehörde
E-Mail:
bauaufsicht@neumuenster.de
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Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr
sowie Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr
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