Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)

Volltext

Wenn Sie auf Grund Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragt haben, können Sie telefonisch nachfragen, ob die Freigabe erteilt wurde und die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholbereit ist. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 3 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden.

Bei der Zulassungsbehörde können Sie telefonisch erfragen, ob Sie Ihre Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholen können.

Ansprechpunkt

An die Kfz-Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, bei der Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt haben.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Kfz-Zulassung

Plöner Straße 27
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2460 (Sammelanschluss)
Telefax: +49 4321 942-2345

Webseite: Kfz-Zulassungsstelle
Webseite: Termin online vereinbaren
Webseite: Wunschkennzeichen und ZB-Teil-2-Abfrage
Webseite: Halterauskunft beantragen
Webseite: Fahrzeug abmelden
Webseite: Auto zulassen oder ummelden
E-Mail: zulassungsstelle@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

(Mit Terminvereinbarung über

Online-Terminvergabe

!)


Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr


Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.