Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
Volltext
Wenn Sie auf Grund Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragt haben, können Sie telefonisch nachfragen, ob die Freigabe erteilt wurde und die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholbereit ist. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 3 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden.
Bei der Zulassungsbehörde können Sie telefonisch erfragen, ob Sie Ihre Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholen können.
Ansprechpunkt
An die Kfz-Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, bei der Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt haben.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Kfz-Zulassung
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2460
(Sammelanschluss)
Telefax: +49 4321 942-2345
Webseite:
Kfz-Zulassungsstelle
Webseite:
Termin online vereinbaren
Webseite:
Wunschkennzeichen und ZB-Teil-2-Abfrage
Webseite:
Halterauskunft beantragen
Webseite:
Fahrzeug abmelden
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Auto zulassen oder ummelden
E-Mail:
zulassungsstelle@neumuenster.de
(Mit Terminvereinbarung über
!)
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.