Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs

Volltext

Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs .

Erhält der bisherige Eigentümer sein gestohlenes Fahrzeug zurück, muss dieses Fahrzeug erneut zugelassen werden.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Kfz-Zulassung

Plöner Straße 27
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2460 (Sammelanschluss)
Telefax: +49 4321 942-2345

Webseite: Kfz-Zulassungsstelle
Webseite: Termin online vereinbaren
Webseite: Wunschkennzeichen und ZB-Teil-2-Abfrage
Webseite: Halterauskunft beantragen
Webseite: Fahrzeug abmelden
Webseite: Auto zulassen oder ummelden
E-Mail: zulassungsstelle@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

(Mit Terminvereinbarung über

Online-Terminvergabe

!)


Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr


Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.