Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
Volltext
Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs .
Erhält der bisherige Eigentümer sein gestohlenes Fahrzeug zurück, muss dieses Fahrzeug erneut zugelassen werden.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Kfz-Zulassung
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2460
(Sammelanschluss)
Telefax: +49 4321 942-2345
Webseite:
Kfz-Zulassungsstelle
Webseite:
Termin online vereinbaren
Webseite:
Wunschkennzeichen und ZB-Teil-2-Abfrage
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Halterauskunft beantragen
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Fahrzeug abmelden
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Auto zulassen oder ummelden
E-Mail:
zulassungsstelle@neumuenster.de
(Mit Terminvereinbarung über
!)
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.