- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Kfz: Ungestempeltes Kennzeichen
Leistungsbeschreibung
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen (zum Beispiel Hauptuntersuchung vor Zulassung, Fahrt zur Zulassungsbehörde), dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden. Das Gleiche gilt für die Rückfahrt nach Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs und Entstempelung der Kennzeichen am gleichen Tag (bis 24 Uhr).
Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung ist mitzuführen.
Voraussetzung für Fahrten zum Zwecke der Zulassung ist, dass die Zulassungsbehörde das Kennzeichen vorab zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Teaser
Fahrten mit Fahrzeugen mit ungestempelten Kennzeichen dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Zulassungsbehörde Ihres Kreises / Ihrer kreisfreien Stadt . Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV).
Zuständige Stellen
Kfz-Zulassung der Stadt Neumünster
Kfz-Zulassung der Stadt Neumünster
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2460 (Sammelanschluss)
Telefax: +49 4321 942-2345
E-Mail: zulassungsstelle@neumuenster.de
Webseite: Kfz-Zulassungsstelle
(Mit Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
Gebäudezugänge:- Rollstuhlgerecht