- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Hunde: anmelden / abmelden
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Teaser
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
- In unserem Formularservice finden Sie unter dem Punkt "Steuern und Abgaben" entsprechende Vordrucke zum Thema Hundesteuer.
- In unserer Ortsrechtssammlung finden Sie unter Punkt "9. Steuern, Haushalt und Finanzen" die aktuelle Hundesteuersatzung.
Zuständige Stellen
Bürgerbüro der Stadt Neumünster
Bürgerbüro der Stadt Neumünster
Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2600
Telefax: +49 4321 942-2488
E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de
Bürgerbüro im alten Rathaus:
Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Zentrale Information in den Rathaus-Arkaden:
Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 13:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:00 Uhr
Gebäudezugänge:- Rollstuhlgerecht
Steuern und Abgaben der Stadt Neumünster
Steuern und Abgaben der Stadt Neumünster
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2351
Telefax: +49 4321 942-2388
E-Mail: steuern-und-abgaben@neumuenster.de
Webseite: Infos rund um Finanzen
Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
mittwochs und freitags geschlossen
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- A - E
Telefon: +49 4321 942-2465
- F - K
Telefon: +49 4321 942-2275
- L - R
Telefon: +49 4321 942-2398
- S - Z
Telefon: +49 4321 942-2396