Fundsachen melden und Nachfrage stellen
Volltext
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.
Ansprechpunkt
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).
Handlungsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
-
Das Fundbüro ist Bestandteil des Bürgerbüros und befindet sich am Kuhberg 18:
Telefon Fundbüro 04321 942 2400
https://www.neumuenster.de/fundbuero -
Fundfahrräder:
Das Fundbüro für Fahrräder befindet sich im City-Parkhaus, Plöner Straße 25 - 29, Einfahrt Kfz-Zulassungsstelle.
Geöffnet ist es immer mittwochs von 12:00 bis 15:00 Uhr.
Auskunft: Telefon 04321 942 23 83
Nennen Sie Marke oder Rahmennummer Ihres vermissten Fahrrades.
https://www.neumuenster.de/fundfahrraeder
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Bürgerbüro
Kuhberg 18
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2600
(Bürgerbüro)
Telefon: +49 4321 942-2400
(Dokumentenausgabe/Fundbüro)
Telefax: +49 4321 942-2488
Webseite:
Termin online vereinbaren
E-Mail:
buergerbuero@neumuenster.de
Bürgerbüro:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
Dokumentenausgabe/Fundbüro:
Montag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 08:00 bis 11:45 und 14:30 bis 17:15 Uhr
Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Formulare/Anträge zum Neumünster-Pass, Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung, Wohnungsgeberbestätigung und einiges mehr finden Sie
unter dem Punkt "Bürgerbüro".
Stadt Neumünster - Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefax: +49 4321 942-2521
Webseite:
Online-Terminvergabe für einige Dienstleistungen möglich!
E-Mail:
ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail:
gewerbeamt@neumuenster.de
- Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;
- Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr;
- Mittwoch geschlossen;
- Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
- Abt. Ordnungsangelegenheiten
Telefon: +49 4321 942-2383