Familien- und Sozialpass beantragen
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
In Neumünster heißt der Familien-Pass "Neumünster-Pass".
Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter Neumünster („Arbeitslosengeld II) oder vom Fachdienst Soziale Hilfen der Stadtverwaltung (Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen für Asylbewerber oder Wohngeld) erhalten, können Sie den Neumünster-Pass beantragen. Sie bekommen ihn im Bürgerbüro, Kuhberg 18.
Der Neumünster-Pass bietet für Familien zahlreiche vergünstigte sowie einige kostenfreie Angebote aus mehreren Bereichen:
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Bürgerbüro
Kuhberg 18
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2600
(Bürgerbüro)
Telefon: +49 4321 942-2400
(Dokumentenausgabe/Fundbüro)
Telefax: +49 4321 942-2488
Webseite:
Termin online vereinbaren
E-Mail:
buergerbuero@neumuenster.de
Bürgerbüro:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
Dokumentenausgabe/Fundbüro:
Montag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 08:00 bis 11:45 und 14:30 bis 17:15 Uhr
Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Formulare/Anträge zum Neumünster-Pass, Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung, Wohnungsgeberbestätigung und einiges mehr finden Sie
unter dem Punkt "Bürgerbüro".