Familien- und Sozialpass beantragen

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

In Neumünster heißt der Familien-Pass "Neumünster-Pass".

Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter Neumünster („Arbeitslosengeld II) oder vom Fachdienst Soziale Hilfen der Stadtverwaltung (Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen für Asylbewerber oder Wohngeld) erhalten, können Sie den Neumünster-Pass beantragen. Sie bekommen ihn im Bürgerbüro, Kuhberg 18.

Der Neumünster-Pass bietet für Familien zahlreiche vergünstigte sowie einige kostenfreie Angebote aus mehreren Bereichen:

Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Bürgerbüro

Kuhberg 18
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2600 (Bürgerbüro)
Telefon: +49 4321 942-2400 (Dokumentenausgabe/Fundbüro)
Telefax: +49 4321 942-2488

Webseite: Termin online vereinbaren
E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Bürgerbüro:


Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

Dokumentenausgabe/Fundbüro:


Montag von 08:00 bis 11:45 Uhr

Dienstag von 08:00 bis 11:45 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 08:00 bis 11:45 und 14:30 bis 17:15 Uhr

Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr

Formulare/Anträge zum Neumünster-Pass, Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung, Wohnungsgeberbestätigung und einiges mehr finden Sie

auf unserer Seite "Formulare"

unter dem Punkt "Bürgerbüro".