Ermäßigung der Kita-Kosten beantragen

Volltext

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen bzw. übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen bzw. übernommen.

Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen bzw. übernommen werden.

Gebühren

Keine

Ansprechpunkt

Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.

Fristen

Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.

erforderliche Unterlagen

Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Formulare

Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Frühkindliche Bildung

Großflecken 72
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2064
Telefax: +49 4321 942-2755

Webseite: Fachdienst Frühkindliche Bildung auf einen Blick
E-Mail: fruehkindliche-bildung@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr


Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

Ansprechpartner:
  • Geschäftszimmer der Abteilung Verwaltung (Frühkindliche Bildung)

    Telefon: +49 4321 942-2064