Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Leistungsbeschreibung

In der Kindertagespflege können Sie Kinder von der Geburt an bis zum Alter von 14 Jahren betreuen. Allerdings sollten die Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr vorrangig in Kindertageseinrichtungen betreut werden.

Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn:

  • Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung betreuen
  • die Betreuung pro Woche mehr als 15 Stunden beträgt
  • die Betreuung während des Tages erfolgt und nicht in der Nacht
  • Sie für die Betreuung bezahlt werden
  • Sie die Kinder länger als 3 Monate betreuen

Sollte nur eines der Merkmale nicht auf Sie zutreffen, benötigen Sie keine Erlaubnis zur Kindertagespflege.

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege:

  • erteilt das örtliche Jugendamt
  • ist auf 5 Jahre befristet
  • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden
  • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern von anderen Eltern

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Wenn Sie als Tagespflegeperson ein Kind oder mehrere Kinder betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Erlaubnis zur Kindertagespflege beim zuständigen Jugendamt.
  • Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem Jugendamt.

Voraussetzungen

  • Sie zeichnen sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen aus.
  • Sie verfügen über kindgerechte Räumlichkeiten.
  • Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
  • Sie können eine Masern-Schutzimpfung oder -Immunität nachweisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis über Masernschutz
  • Gesundheitszeugnis, das alle 5 Jahre erneuert werden muss
  • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Pflegeerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Vor Ablauf der Frist können Sie die Verlängerung beantragen.

Geltungsdauer: 5 Jahre

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (weitere Informationen siehe Rechtsmittelbelehrung auf Bescheid)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Fachberatung Kindertagespflege
– Beratung und Vermittlung im Familienflecken –
Großflecken 36, 1. Stock • 24534 Neumünster
Telefax 04321 942 32 39
E-Mail

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Frühkindliche Bildung

Großflecken 72
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2064
Telefax: +49 4321 942-2755

Webseite: Fachdienst Frühkindliche Bildung auf einen Blick
E-Mail: fruehkindliche-bildung@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
Ansprechpartner:
  • Geschäftszimmer der Abteilung Verwaltung (Frühkindliche Bildung)

    Telefon: +49 4321 942-2064