Grundqualifizierungskurs "Kindertagespflege" 2023
Am Mittwoch, 04. Oktober 2023, startet in Neumünster ein neuer Grundqualifizierungskurs "Kindertagespflege" bei der Volkshochschule (VHS).
Ein Infoabend findet am Mittwoch, 28. Juni 2023, von 17:30 bis 19:00 Uhr als Online-Meeting statt.
- Info-Plakat der Volkshochschule (PDF-Datei)
Kindertagespflege in der Stadt Neumünster
Kindertagespflege bietet Kindern in der Regel im Alter von 1 bis 3 Jahren eine Betreuung in familiärer Atmosphäre von bis zu fünf Kindern. Die Betreuung findet in einem extra für Kindertagespflege hergerichteten Raum im häuslichen Umfeld der Kindertagespflegeperson oder in angemieteten Räumlichkeiten statt. In beiden Fällen ist ein eigener Garten vorhanden, der zum Spielen und Toben einlädt. Betreut und begleitet werden die Kindertagespflegepersonen von den Fachberaterinnen des Fachdienstes Frühkindliche Bildung.
Fachberatung Kindertagespflege
– Beratung und Vermittlung im Familienflecken –
Großflecken 36, 1. Stock, 24534 Neumünster
Telefax 04321 942 32 39
Abteilungsleitung:
Ulrike Boelcke | Telefon 04321 942 3234 | E-Mail
Öffnungszeiten | |
---|---|
Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 bis 17:00 Uhr |
und nach Vereinbarung |
Vermittlung von Kindertagespflege-Plätzen
Allgemeine Telefonnummer: 04321 942 3233
Ihre Ansprechpersonen
Sie suchen einen Platz in der Kindertagespflege?
Wenden Sie sich bitte an:
- Telefon: 04321 942 3233
Sie haben Fragen zu ihrer bestehenden Betreuung oder allgemeine Fragen zur Kindertagespflege?
Sie möchten Kindertagespflegeperson werden?
Wenden Sie sich bitte an:
Christina Schöneck Assunção | 04321 942 3231 | |
Renate Beeck | 04321 942 3240 | |
Nadin Stephan | 04321 942 3241 | |
Hanna Siercks | 04321 942 3243 |
Anbieter für Grundqualifizierungskurse:
Petra Schlüter
Referentin für Kindertagespflege
Telefon 0160 18 49 073
E-Mail
Volkshochschule Neumünster
Gartenstraße 32
24534 Neumünster
Telefon 04321 707690
E-Mail
Sie haben Fragen zur Vertretungssituation Ihrer Kindertagespflege-Person?
Dann wenden Sie sich bitte an:
Uta Harder | 04321 942 3232 |
Ihr Kind wird auswärtig betreut und braucht eine Vertretung?
Dann wenden Sie sich bitte an:
Uta Harder | 04321 942 3232 |
Sie haben Fragen zur Betreuung im eigenen Haushalt?
Dann wenden Sie sich bitte an:
Uta Harder | 04321 942 3232 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)?
Was ist Kindertagespflege?
Früher hießen sie Tagesmütter oder Tagesväter, heute Kindertagespflegestellen. Dort werden Kinder von 0 bis 12 Jahren regelmäßig von Kindertagespflegepersonen betreut. Die Betreuung kann in der Kindertagespflegestelle oder - im Ausnahmefall - im Haushalt der Eltern stattfinden. Es gibt in jedem Stadtteil in Neumünster mehrere Kindertagespflegestellen zur Auswahl.
Manche Kindertagespflegepersonen betreuen in eigens angemieteten Räumen, zum Teil auch nebeneinander als Zweierteam. Die Vorteile der Kindertagespflege liegen in der kleinen überschaubaren und z.T. sehr familiären Betreuungsatmosphäre, die vor allem kleinen Kindern den Einstieg in die Betreuung erleichtert. Kindertagespflegestellen sind sehr vielfältig und unterschiedlich. Da sie nicht an feste Öffnungszeiten gebunden sind, bieten sie zum Teil flexible Betreuungszeiten an.
Welche Bedeutung hat die Kindertagespflege in Neumünster?
Die Stadt Neumünster möchte das Angebot möglichst genau auf den individuellen Bedarf der Familien zuschneiden. Deshalb werden die Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren auch in der Kindertagespflege ausgebaut. Zur Zeit gibt es etwa 90 Kindertagespflegepersonen. Die Qualität der Kindertagespflege ist weiter entwickelt worden. Nach dem Gesetz steht sie gleichrangig neben der Betreuung in Kindertagesstätten und hat ebenfalls einen Bildungsauftrag.
Qualifizierte Kindertagespflegepersonen helfen Alleinerziehenden und Elternpaaren, Familie und Arbeit zu vereinbaren und Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Neben Ganztags- oder Halbtagsbetreuung, Betreuung für einzelne Tage oder Stunden bieten einige Tagespflegepersonen in Neumünster auch vereinzelt flexible Betreuung zu ungewöhnlichen Zeiten.
Für plötzliche, unvorhersehbare Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson gibt es Notfallvertretungen.
Wie werde ich Kindertagespflegeperson?
Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit, die seit Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) ein völlig neues Gesicht bekommen hat. Seit 2005 ist die Betreuung und frühkindliche Bildung in Kindertagespflege dem Angebot in Krippen und Kitas dem Gesetz nach gleichrangig. Es gibt Ausbildungs- und Fortbildungsangebote für Kindertagespflegepersonen und Regelungen zu Steuern und Sozialversicherungen. Denn Kindertagespflege ist professionell.
Wie werde ich Kindertagespflegeperson?
Wenn Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, nehmen Sie am besten zunächst Kontakt zu einer der pädagogischen Fachberaterinnen auf und verabreden sich zu einem Gespräch.
Formale Voraussetzungen sind:
- die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses für sich und alle volljährigen Personen , die zu dem Haushalt gehören, in dem die Betreuung stattfinden soll
- ein Hauptschulabschluss oder Ausbildung in Deutschland, sonst B2-Bescheinigung
- die erfolgreiche Teilnahme an einer anerkannten Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson durch ein Zertifikat.
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste Hilfe-Kursus für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (nicht älter als zwei Jahre)
- eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Fachberaterin wird sich Zeit für ein Gespräch mit Ihnen nehmen und Ihre Fragen beantworten. Auch ein Besuch bei Ihnen zuhause – bzw. in den Räumen, in denen die Kindertagespflege stattfinden soll, wird vereinbart.
Kommen Sie mit der Fachberaterin zu dem Ergebnis, dass die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege eine passende Tätigkeit für Sie ist, wird die Fachberaterin Sie um eine kurze schriftliche Begründung bitten, mit der Sie Ihre Motivation für die Kindertagespflege benennen. Dann können Sie sich für den Qualifizierungskursus anmelden und dafür einen Zuschuss durch die Stadt Neumünster erhalten.
Nach erfolgreicher Kursteilnahme erhalten Sie ein Zertifikat und können eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII beantragen. So werden Sie in die Liste der anerkannten Kindertagespflege-Personen aufgenommen und von der Stadt Neumünster vermittelt.
Während Ihrer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson stehen wir Ihnen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung und bieten Ihnen fachliche Begleitung und Unterstützung an.
Wie kommen Eltern und Kindertagespflegepersonen in Kontakt?
Die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Frühkindliche Bildung vermitteln qualifizierte und von der Stadt Neumünster anerkannte Kindertagespflegepersonen. Dabei versuchen sie schon im Vorfeld zu klären, welches Angebot zu einer Familie und zu ihrem Betreuungsbedarf passt. Eltern erhalten dann Telefonnummern und Adressen und können sich mit einer Auswahl an Kindertagespflegestellen in Verbindung setzen, um sich selbst ein Bild zu machen.
Haben sich Eltern und eine Kindertagespflegeperson für die Betreuung entschieden, schließen sie einen privatrechtlichen Vertrag miteinander.
Eltern erhalten Beratung zu allen Fragen der Kindertagespflege.
Kann ich Zuschüsse zu den Kosten für Kindertagespflege bekommen?
Kinder, die mindestens 1 Jahr alt sind, haben bis zum 3. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung und Bildung - egal ob in einer Kita oder in Kindertagespflege.
- Vom 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht der Anspruch auf einen Kita-Platz. Ergänzend oder bei besonderem Bedarf kann auch Kindertagespflege in Anspruch genommen werden.
- Für Kinder unter einem Jahr besteht der Anspruch, wenn beide Eltern berufstätig sind, sich in einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme befinden oder wenn ein Förderbedarf nachgewiesen wird.
- Schulpflichtige Kinder können bis zum Alter von 12 Jahren in Kindertagespflege betreut werden, wenn kein bedarfsgerechtes Angebot über Hort oder Schule besteht.
Ein Antrag auf Bezuschussung der Kosten kann bei der Stadt Neumünster gestellt werden.
Der Kostenbeitrag der Kindertagespflege errechnet sich nach der Nutzungs- und Kostenbeitragssatzung für die Kindertagesstätten und die geförderte Kindertagespflege in der Stadt Neumünster (> Ortsrecht, Punkt 4). Teurer als in einer Kita oder Krippe werden die Elternbeiträge nicht.
Ein Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung kann beim Fachdienst Frühkindliche Bildung/Abteilung Kindertagespflege gestellt werden.
Welche Qualifizierung haben Kindertagespflegepersonen?
In Neumünster ist die Voraussetzung für die Tätigkeit in der Kindertagespflege ein Zertifikat eines Qualifizierungskurses für Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Stunden + 80 Stunden Praktikum. Viele Kindertagespflegepersonen haben eine Weiterbildung zur Fachkraft für Frühpädagogik oder eine umfangreiche Anschluss-Qualifizierung gemacht. Ein großer Teil verfügt über eine abgeschlossene pädagogische Berufsausbildung. Kindertagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis der Stadt Neumünster, an die eine Verpflichtung zur Fortbildung gekoppelt ist. Außerdem müssen neben einem erweiterten polizeilichen Führungszeugnis und einem Gesundheitszeugnis auch Hygienekenntnisse und Kenntnisse in der Ersten Hilfe nachgewiesen und regelmäßig aufgefrischt werden. In den Betreuungsräumen gelten Sicherheitsstandards nach den Vorgaben der gesetzlichen Unfallkasse und Hygienebestimmungen müssen beachtet werden.
Wenn Sie sich über die Kindertagespflegestellen in Neumünster informieren möchten oder wenn Sie einen Betreuungsplatz suchen, sind wir gern für Sie und Ihre Fragen da.
Kreiselternvertretung Neumünster
Liebe Eltern,
wenn Sie Probleme mit der Kindertagespflegeperson haben und zudem das Gefühl haben, dass Sie etwas Unterstützung gebrauchen könnten, dann schicken Sie der Kreiselternvertretung gerne eine E-Mail. Dann setzt man sich schnellstens mit Ihnen in Verbindung.
- Kontakt-E-Mail-Adresse: kev-neumuenster@kita-eltern-sh.de
- Kreiselternvertretung in Neumünster
Die Kreiselternvertretung ist die gesetzliche Vertretung der Eltern in Neumünster, deren Kinder eine Krippe, Kita oder Kindertagespflegeeinrichtung besuchen. Das Team setzt sich für sie ein im Jugendhilfeausschuss und bei den Landeselternvertretern. Es diskutiert mit den Trägerverbänden und organisiert Elternveranstaltungen.
Nutzungs- und Kostenbeitrag
In dem Ortsrecht der Stadt Neumünster finden Sie stets die aktuelle Nutzen- und Kostenverordnung unter ...
- 4. Jugend, Soziales und Gesundheit ⇒ 4.1.2 Nutzungs- und Kostenbeitragssatzung für Kindertagesstätten und geförderte Kindertagespflege der Stadt Neumünster