Elektronischen Identitätsnachweis entsperren lassen
Volltext
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie den Ausweis auch online verwenden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion durch das Setzen einer selbstgewählten sechsstelligen PIN einsatzbereit machen, können Sie sich damit bei online angebotenen Behördenleistungen und anderen digitalen Angebote online ausweisen, zum Beispiel:
- BAföG beantragen
- SIM-Karte aktivieren
- Dienste der Deutschen Rentenversicherung nutzen
- sich mit PostIdent identifizieren
- Wohnung anmelden
- Meldebescheinigung beantragen
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die dafür erforderliche PIN (Persönliche Identifikationsnummer) sowie die Entsperrnummer und weitere Informationen erhalten Sie in einem geschlossenen Briefumschlag direkt bei der Beantragung des Ausweis-Dokuments in der Behörde.
Um sich online ausweisen zu können, müssen Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen.
- Sie können Ihre PIN jederzeit über die App oder in der Behörde ändern.
- Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben, können Sie in Ihrer Behörde eine neue PIN setzen.
Mit der PUK (Personal Unlock Key), auch Entsperrnummer genannt, heben Sie nach dreimaliger Falscheingabe eine PIN-Blockade auf. Sie können die PUK aber nur zur erneuten Eingabe der korrekten PIN nutzen. Anderenfalls wenden Sie sich an Ihre Ausweisbehörde.
Sind Sie zum Antragszeitpunkt jünger als 16 Jahre, ist der Online-Ausweis deaktiviert. Eine Aktivierung ist erst nach dem 16. Geburtstag möglich. Dies erfolgt in der Behörde gebührenfrei. Wurde Ihr Ausweis vor Juli 2017 ausgestellt, kann die Online-Ausweisfunktion deaktiviert sein, weil diese Funktion damals optional war. Sie können in Ihrer Behörde diese Funktion gebührenfrei aktivieren lassen.
Mit der Einmal-PIN, die Sie in einem Kuvert bei der Beantragung Ihres Personalausweises erhalten, können Sie die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen.
Verfahrensablauf
Ihren Online-Ausweis können Sie einsetzen, sobald Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN festlegen. Dafür haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Über eine App für den Online-Ausweis oder über ein Bürgerterminal legen Sie selbst eine sechsstellige PIN fest. Hierfür benötigen Sie die Einmal-PIN aus dem PIN-Brief, den Sie beim Beantragen Ihres Personalausweises erhalten.
- Legen Sie direkt beim Bürgeramt eine eigene, sechsstellige PIN fest, wenn Sie den Ausweis abholen.
Sie haben Ihre PIN vergessen oder die PUK-Nummer zum Aufheben der PIN-Blockade zu oft genutzt?
- Wenn Sie nachträglich Ihre PIN zurücksetzen oder neu beantragen möchten, dann können Sie eine neue PIN kostenfrei bei Ihrem zuständigen Bürgeramt setzen lassen.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Ansprechpunkt
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Wenn die Einmal-PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung etwa 5 Minuten.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- AusweisApp und Smartphone, das NFC-fähig (Near Field Communication) ist, oder Kartenlesegerät
- fünfstellige Einmal-PIN
- selbstgewählte, sechsstellige PIN
Wenn Sie die Bearbeitung selbst durchführen, benötigen Sie die AusweisApp sowie ein NFC-fähiges Smartphone (Near Field Communication) oder ein Kartenlesegerät. Diese müssen Sie jedoch nicht zur zuständigen Behörde mitbringen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Hinweise (Besonderheiten)
- Beantragen Eltern einen Personalausweis für Kleinkinder und vollenden diese im Geltungszeitraum des Ausweises ihr 16. Lebensjahr nicht, muss der PIN-Brief nicht aufbewahrt werden.
- Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie bei Polizei oder Behörde melden. Die Online-Ausweisfunktion wird dann automatisch gesperrt.
- Sie erhalten bei der Behörde ein Sperrkennwort, mit dem Sie die Online-Funktion sperren können.
Kurzfassung
- Chip in Ausweiskarte ermöglicht das Online-Ausweisen
- Online-Ausweisfunktion für digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen
-
seit Juli 2017 ist der Online-Ausweis standardmäßig in neu ausgestellten Ausweisen aktiviert
-
bei vor Juli 2017 ausgestellten Ausweisen ist die Online-Ausweisfunktion teilweise noch zu aktivieren, weil das damals optional war
- beim zuständigen Bürgeramt am Hauptwohnsitz
- Aktivierung nicht möglich, wenn die Person unter 16 Jahre alt ist
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bei vor Juli 2017 ausgestellten Ausweisen ist die Online-Ausweisfunktion teilweise noch zu aktivieren, weil das damals optional war
-
Online-Ausweis einsatzbereit durch Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN
- über App für Online-Ausweis durch Ausweis-Inhaberinnen und -Inhaber selbst
- über Bürgerterminal durch Ausweis-Inhaberinnen und -Inhaber selbst
- direkt bei Abholung des Ausweises oder jederzeit beim zuständigen Bürgeramt
- Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN jederzeit möglich und gebührenfrei, zumeist ohne Fristen
- nach Sperrung und Vergessen der PIN bei der Ausweisbehörde neu setzen lassen
weiterführende Informationen
- Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis auf der Internetseite „Personalausweisportal“ des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Häufige Fragen zum Online-Ausweis auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen zum PIN-Brief auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen zum Online-Ausweis auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Flyer „Sicher, einfach, digital – Der Online-Ausweis“ des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Bürgerbüro
Kuhberg 18
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2600
(Bürgerbüro)
Telefon: +49 4321 942-2400
(Dokumentenausgabe/Fundbüro)
Telefax: +49 4321 942-2488
Webseite:
Termin online vereinbaren
E-Mail:
buergerbuero@neumuenster.de
Bürgerbüro:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
Dokumentenausgabe/Fundbüro:
Montag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 08:00 bis 11:45 und 14:30 bis 17:15 Uhr
Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr
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unter dem Punkt "Bürgerbüro".