Einfache Melderegisterauskunft
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Teaser
Sie können im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft Informationen über eine Person erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
- Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
- Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Welche Gebühren fallen an?
- 12,00 Euro für eine einfache Melderegisterauskunft (schriftliche oder persönliche Anfrage),
- 16,00 Euro für Melderegisterauskünfte mit größerem Verwaltungsaufwand,
- 5,00 Euro für eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft (Anfrage über das Internet),
- 5,50 Euro für eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft (Anfrage über das Internet) durch registrierte Großanfrager,
- 14,00 Euro für erweiterte Melderegisterauskünfte.
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind beziehungsweise sich den vom Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Bürgerbüro
Kuhberg 18
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2600 (Bürgerbüro)
Telefon: +49 4321 942-2400 (Dokumentenausgabe/Fundbüro)
Telefax: +49 4321 942-2488
E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de
Webseite: Termin online vereinbaren
Bürgerbüro:
Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
Dokumentenausgabe/Fundbüro:
Montag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 13:45 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 08:00 bis 11:45 und 14:30 bis 17:15 Uhr
Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr
Formulare/Anträge zum Neumünster-Pass, Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung, Wohnungsgeberbestätigung und einiges mehr finden Sie auf unserer Seite "Formulare" unter dem Punkt "Bürgerbüro".
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht