Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
Volltext
Nachdem Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen. Dafür müssen Sie Ihren Familienstand im Melderegister ändern.
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie anschließend Ihren Familienstand im Melderegister ändern lassen.
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem zuständigem Bürgerbüro ein.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Ehe im Melderegister eingetragen.
Gebühren
Ansprechpunkt
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Voraussetzungen
Mindestens einer von Ihnen ist in Deutschland gemeldet.
Ihre Ehe ist im Ausland rechtsgültig geschlossen worden.
Ihre Ehe entspricht den deutschen Rechtsvorschriften und wird hier anerkannt.
erforderliche Unterlagen
Nachweis der Ehe (zum Beispiel rechtskräftiger Beschluss oder Heiratsurkunde)
Identitätsnachweis
Bei Nicht EU-Eheschließungen: Beglaubigung oder Apostille der Heiratsurkunde
Falls die Unterlagen nicht auf Deutsch sind: Offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Kurzfassung
Änderung des Familienstands im Melderegister nach einer Eheschließung im Ausland
Antragstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen notwendig
Voraussetzungen:
Mindestens eine Person in Deutschland gemeldet
Rechtsgültige Eheschließung im Ausland
Anerkennung der Ehe nach deutschem Recht
Benötigte Unterlagen:
Nachweis der Ehe: Heiratsurkunde oder rechtskräftiger Beschluss (Original oder beglaubigte Kopie)
Identitätsnachweis
Falls Unterlagen nicht auf Deutsch: Offizielle Übersetzung erforderlich
weiterführende Informationen
Auf der Seite des Auswärtigen Amtes und des Oberlandesgerichtes Stuttgart gibt es ausführliche Hinweise zum Urkundenwesen des jeweiligen Landes.