Denkmalförderung

Volltext

Zur Erhaltung und Bewahrung schutzwürdiger Baudenkmale werden auf Antrag öffentliche Förderungenn bzw. Zuwendungen bewilligt.
Neben dieser unmittelbaren Förderung dienen Steuererleichterungen als Ausgleich für die erheblichen Kosten, die das Denkmalschutzrecht den Eigentümern auferlegt.

Um die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine spezielle Steuerbescheinigung, die dem Finanzamt vorzulegen ist. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag von Ihrer zuständigen Denkmalbehörde.

Die Steuerbescheinigung kann von der zuständigen Denkmalschutzbehörde für sämtliche Arten von Kulturdenkmalen, an denen Maßnahmen durchgeführt wurden, die nach Art und Umfang

an denen Baumaßnahmen durchgeführt werden, die nach Art und Umfang

  • zur Erhaltung des Kulturdenkmals oder
  • zu einer sinnvollen Nutzung

erforderlich waren erstellt werden.

Unerlässliche Voraussetzung ist die vorherige detaillierte Abstimmung der gesamten Maßnahme mit den Denkmalschutzbehörden  und die entsprechende denkmalgerechte Ausführung.
Die Abstimmung kann auch innerhalb des denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens stattfinden, wenn die Denkmalschutzbehörden dem vorher schriftlich zugestimmt hat.

Auf Antrag kann die Erhaltung und Bewahrung schutzwürdiger Baudenkmale gefördert werden.

Gebühren

Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig, die Gebühr beträgt 0,25 Prozent der bescheinigten Summe, mindestens jedoch 25,00 EURO.

Ansprechpunkt

Denkmalschutzbehörden

Fristen

Keine.

zuständige Stelle

Handlungsgrundlage(n)

  • §§ 7i, 10f, 10g, 11b Einkommensteuergesetz (EStG),
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Kulturdenkmalen (Zuwendungsrichtlinie zur Erhaltung von Kulturdenkmalen).

Formulare

Antragsunterlagen und eine Bestätigung der Denkmaleigenschaft erhalten Sie bei den Denkmalschutzbehörden.

Hinweise (Besonderheiten)

Allgemeine Informationen zum Denkmalschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Hansestadt Lübeck.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Untere Denkmalschutzbehörde

Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2612
Telefax: +49 4321 942-2624

Webseite: Denkmalschutz-Seite
E-Mail: denkmalpflege@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

telefonische Erreichbarkeit:


Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr


sowie Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr,

Adresse:
Landesamt für Denkmalpflege

Wall 47/51
24103 Kiel

Telefon: +49 431 69677-60
Telefax: +49 431 69677-61

Webseite: Homepage
E-Mail: denkmalamt@ld.landsh.de