- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Denkmalförderung
Leistungsbeschreibung
Zur Erhaltung und Bewahrung schutzwürdiger Baudenkmale werden auf Antrag öffentliche Förderungenn bzw. Zuwendungen bewilligt.
Neben dieser unmittelbaren Förderung dienen Steuererleichterungen als Ausgleich für die erheblichen Kosten, die das Denkmalschutzrecht den Eigentümern auferlegt.
Um die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine spezielle Steuerbescheinigung, die dem Finanzamt vorzulegen ist. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag von Ihrer zuständigen Denkmalbehörde.
Die Steuerbescheinigung kann von der zuständigen Denkmalschutzbehörde für sämtliche Arten von Kulturdenkmalen, an denen Maßnahmen durchgeführt wurden, die nach Art und Umfang
an denen Baumaßnahmen durchgeführt werden, die nach Art und Umfang
- zur Erhaltung des Kulturdenkmals oder
- zu einer sinnvollen Nutzung
erforderlich waren erstellt werden.
Unerlässliche Voraussetzung ist die vorherige detaillierte Abstimmung der gesamten Maßnahme mit den Denkmalschutzbehörden und die entsprechende denkmalgerechte Ausführung.
Die Abstimmung kann auch innerhalb des denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens stattfinden, wenn die Denkmalschutzbehörden dem vorher schriftlich zugestimmt hat.
Teaser
Auf Antrag kann die Erhaltung und Bewahrung schutzwürdiger Baudenkmale gefördert werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Denkmalschutzbehörden.
Zuständige Stelle
Landesamt für Denkmalpflege
Wall 47/51
24103 Kiel
Welche Gebühren fallen an?
Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig, die Gebühr beträgt 0,25 Prozent der bescheinigten Summe, mindestens jedoch 25,00 EURO.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage
- §§ 7i, 10f, 10g, 11b Einkommensteuergesetz (EStG),
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Kulturdenkmalen (Zuwendungsrichtlinie zur Erhaltung von Kulturdenkmalen).
Anträge / Formulare
Antragsunterlagen und eine Bestätigung der Denkmaleigenschaft erhalten Sie bei den Denkmalschutzbehörden.
Was sollte ich noch wissen?
Allgemeine Informationen zum Denkmalschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Hansestadt Lübeck.
Zuständige Stellen
Landesamt für Denkmalpflege
Landesamt für Denkmalpflege
Wall 47/51
24103
Telefon: +49 431 69677-60
Telefax: +49 431 69677-61
E-Mail: denkmalamt@ld.landsh.de
Webseite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LD/ld_node.html