Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

Volltext

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind. 

Sofern Sie in bestimmten Einrichtungen aufgenommen wurden, könnte eine Meldepflicht bei dieser Art von Unterbringung bestehen.

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

zuständige Stelle

Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt

erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung des Wohnungsgebers

Handlungsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet. 

Kurzfassung

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind. 

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Bürgerbüro

Kuhberg 18
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2600 (Bürgerbüro)
Telefon: +49 4321 942-2400 (Dokumentenausgabe/Fundbüro)
Telefax: +49 4321 942-2488

Webseite: Termin online vereinbaren
E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Bürgerbüro:


Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr


Mittwoch geschlossen


Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

Dokumentenausgabe/Fundbüro:


Montag von 08:00 bis 11:45 Uhr


Dienstag von 08:00 bis 11:45 Uhr


Mittwoch geschlossen


Donnerstag von 08:00 bis 11:45 und 14:30 bis 17:15 Uhr


Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr

Formulare/Anträge zum Neumünster-Pass, Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung, Wohnungsgeberbestätigung und einiges mehr finden Sie

auf unserer Seite "Formulare"

unter dem Punkt "Bürgerbüro".