Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
Leistungsbeschreibung
Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Flächennutzungsplan
- ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
- hat keine rechtlich bindende Bedeutung. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wir jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.
Nutzungsmöglichkeiten sind
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung oder
- Natur und Umwelt.
Er besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der Planungsziele
- verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
- Legende zu den Karten sowie
- Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
Teaser
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.
- Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.
- Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
- vor Ort bei der zuständigen Behörde,
- elektronisch oder
- schriftlich.
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
Keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Keine
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
- Den aktuellen Flächennutzungsplan für Neumünster finden Sie unter Bauleitplanung.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Stadtplanung und Erschließung
Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2622
Telefax: +49 4321 942-2648
Webseite: Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung
E-Mail: stadtplanung@neumuenster.de
Dienstag und Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch 14:00 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- F-Plan, B-Plan, Landschaftsplan
Telefon: +49 4321 942-2667
Telefon: +49 4321 942-2680
Telefon: +49 4321 942-2672
Telefon: +49 4321 942-2643
Telefon: +49 4321 942-2412
Telefon: +49 4321 942-2881