Anliegerbescheinigung beantragen
Volltext
Wer in Deutschland ein Grundstück besitzt, muss darauf Abgaben zahlen. Dazu zählen beispielsweise die Grundsteuer oder Grundbesitzabgaben wie Abfall- oder Abwassergebühren.
Wenn Sie ein bestimmtes Grundstück erwerben möchten, können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen.
Mit der Anliegerbescheinigung erfahren Sie, welche maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben Sie als Besitzerin oder Besitzer zahlen müssten. Darunter gehören zum Beispiel:
- Erschließungsbeiträge,
- Straßenausbaubeiträge und
- Kanalanschlussbeiträge.
Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Darüber hinaus können Sie bei der zuständigen Gemeinde eine hierfür anfallende Gebühr erfragen.
Sie möchten ein Grundstück erwerben? Mithilfe einer Anliegerbescheinigung können Sie erfahren, welche gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück zusammenhängen.
Ansprechpunkt
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
zuständige Stelle
erforderliche Unterlagen
Eindeutige Identifikation des Grundstücks
- Flurstücksnummer
- Liegenschaftskataster-Kennung
- Grundbuchblattnummer und -auszug
- gegebenenfalls Adresse
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Stadtplanung und Erschließung
Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster
Telefax: +49 4321 942-2648
Telefon: +49 4321 942-2622
Webseite:
Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung
E-Mail:
stadtplanung@neumuenster.de
Dienstag und Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch 14:00 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Ansprechpartner:- Erschließungsbeiträge, städtebauliche Verträge
Telefon: +49 4321 942-2616
Telefon: +49 4321 942-2679