Staatsangehörigkeitsbehörde – Einbürgerungsbehörde

Adresse:

Großflecken 72
24534 Neumünster

Sie erreichen uns per E-Mail an einbuergerung@neumuenster.de oder telefonisch zu folgenden Zeiten:

Montag von 09:00 bis 11:00 Uhr
und
Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr:

Rufnummer 04321 942 2204

Organisatorischer Hinweis

Es besteht ein großes Interesse an dem Thema Einbürgerung. Sowohl die Anzahl der Anträge wie auch die Anzahl der Beratungsgespräche sind sehr stark angestiegen.

Bis auf Weiteres werden daher alle Interessenten in einer Warteliste erfasst und in der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet. Leider hat diese Entwicklung auch zu deutlichen Wartezeiten geführt. Daher steht die Möglichkeit für die Onlineterminvergabe bis auf Weiteres nicht zur Verfügung.

Die Einbürgerungsbehörde ist personell deutlich verstärkt worden, so dass sich Wartezeiten voraussichtlich verringern werden.

Neue Interessenten erfassen wir mit ihren Kontaktdaten und setzen uns dann zu gegebener Zeit mit ihnen in Verbindung. Von zwischenzeitlichen Anfragen wegen der aktuellen Wartelistenplatzierung bitten wir abzusehen. Sie werden nicht vergessen.

Wir bieten auch die Möglichkeit, Anträge online zu stellen. Wir weisen darauf hin, dass diese zunächst ebenfalls nur zur Aufnahme in die Warteliste führt.

Wenn Sie bereits auf der Warteliste stehen, ist einen Nutzung der Online-Antragstellung nicht sinnvoll.

Basisinformationen

Rechtsgrundlagen

Mein Weg zum deutschen Pass – 10 Voraussetzungen für die Einbürgerung

Sie sollten in der Regel seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen und erlaubt in Deutschland gelegt haben.

In besonderen Fällen ist es möglich, sich eher einbürgern zu lassen.

Mehr Informationen erhalten Sie im Online-Ratgeber.

Sie brauchen dafür einen biometrischen Pass oder ein anderes Identitätsdokument mit Foto. Sollten Sie solche Nachweise nicht besitzen, können andere Dokumente helfen. 

Bitte sprechen Sie dazu Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde an. 

Staatenlose benötigen einen Reiseausweis für Staatenlose.

Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben Sie zum Beispiel mit einer Niederlassungserlaubnis, als EU-Bürgerin oder EU-Bürger oder wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger von Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz sind.

Auch eine befristetete Aufenthaltserlaubnis kann ausreichen – wenn Sie sich damit auf Dauer hier aufhalten dürfen, zum Beispiel als Fachkraft, als anerkannter Flüchtling oder als Person mit anerkanntem subsidiärem Schutz.

Sie können zum Beispiel Lebensmittel, Kleidung und eine Unterkunft für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst bezahlen. In der Regel dürfen Sie keine Sozialhilfe-Leistungen und kein Bürgergeld beziehen.

Sie müssen nicht perfekt Deutsch können. Aber für Personen, die älter als 16 sind, sind allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 erforderlich. 

Was das bedeutet und wie Sie diese Kenntnisse nachweisen können, erfahren Sie auf Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GER) für Sprachen (europaeischer-referenzrahmen.de).

Das können Sie zum Beispiel mit einem bestandenen Einbürgerungstest nachweisen.

Darin müssen Sie einfache Fragen zur deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte richtig beantworten.

Sie müssen sich bei der Einbürgerung offiziell zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung Deutschlands sowie zum Grundgesetz bekennen.

Und Sie versichern, der Bundesrepublik Deutschland nicht zu schaden.

Wenn Sie zu einer Haftstrafe von mehr als drei Monaten auf Bewährung oder zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurden, können Sie nicht eingebürgert werden.

Deutschland hat eine besondere historische Verantwortung für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen.

Insbesondere müssen Sie sich zum Schutz jüdischen Lebens, zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen.

Sie können nicht eingebürgert werden, wenn Sie die Gleichberechtigung von Mann und Frau missachten, einer terroristischen Organisation oder extremistischen religiösen Gruppierung angehören oder diese unterstützen.

  • 33 Fragen zur deutschen Kultur, Geschichte und Rechtsordnung
  • Mehr als 90 Prozent haben den Test in den letzten Jahren bestanden.
  • 25 Euro kostet der Einbürgerungstest.

Sie wollen Ihr Wissen testen? 

Am besten können Sie sich auf den Einbürgerungstest vorbereiten, indem Sie den Fragenkatalog im Online-Testcenter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) interaktiv bearbeiten.

Sind Sie an einer Einbürgerung interessiert? Besuchen Sie unter Bundesregierung — Einbürgerung in Deutschland (einbuergerung.de) den Online-Ratgeber.

Hier wird Ihnen der Einbürgerungsprozess Schritt für Schritt erklärt.

Sie finden Ihre Einbürgerungsmöglichkeiten im schnellen Check sowie das Wichtigste zu den Voraussetzungen und notwendige Unterlagen.

Quelle: Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus (Stand: Juni 2024)