Waffenverbotszone

Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hat die Stadt eine Waffenverbotsverordnung erlassen, die am 05.12.2025 in Kraft tritt.

Bereich der Waffenverbotszone

Oberbürgermeister Tobias Bergmann hat am Dienstag, 02. Dezember 2025, die Waffenverbotsverordnung der Stadt Neumünster unterzeichnet. Am Freitag, 05. Dezember tritt diese Verordnung in Kraft.
Dadurch wird der Bereich rund um den Bahnhof zu einer Waffenverbotszone. Folgende öffentliche Straßen und Anlagen sind betroffen:

  • Bahnhofstraße inklusive des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) bis zur Straße „Hinter der Bahn“ Ecke der Kirche St. Maria-St. Vicelin
  • Fußgängertunnel zwischen dem ZOB und dem Post-Parkplatz (Färberstraße / Friedrichstraße)
  • Kaiserstraße entlang der Holstengalerie bis zur Hausnummer 12 sowie rund um das Parkhaus der Holstengalerie angrenzend zum Konrad-Adenauer-Platz
  • Fußweg zum Kuhberg zwischen den Hausnummern Kuhberg 18 und 20
  • Konrad-Adenauer-Platz
  • Kuhberg vom Fußgängerüberweg an der Ampelanlage vor der Hausnummer 20 bis zur Rendsburger Straße
  • Rendsburger Straße von der Bahnunterführung bis zum Beginn Kuhberg
  • Kieler Straße von der Kreuzung Kuhberg bis einschließlich dem Fußgängerüberweg an der Ampelanlage vor der Hausnummer 21
  • Johannisstraße

Gemäß der Verordnung ist das Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie von Messern auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen untersagt.