Mit einem Schreiben hat die Stadt Neumünster lokale Taxiunternehmen darauf hingewiesen, dass das Befahren des Großfleckens an Markt- und Veranstaltungstagen im Bereich der belegten Fläche nicht erlaubt ist. Dabei ist es offensichtlich zu einer missverständlichen Interpretation gekommen. Daher möchte die Stadt Neumünster klarstellen: Gesperrt ist ausschließlich die genutzte Veranstaltungsfläche des Wochenmarktes, nicht der restliche Großflecken.
Die Zufahrt zu den Arztpraxen im Bereich Lütjenstraße ist weiterhin gewährleistet. Diese ist nördlich des Klatsch Palais über den Zugang zum Großflecken gegenüber der Holstenstraße möglich. Zusätzlich kann der Bereich Großflecken auch über den Waschpohl angefahren werden.
Hintergrund der Regelung ist, dass es in der Vergangenheit auf dem Wochenmarkt wiederholt zu brenzligen und gefährlichen Situationen zwischen Marktbesuchenden und Taxis gekommen ist. Zur Sicherheit weist die Stadt daher ausdrücklich darauf hin, dass die für den Wochenmarkt genutzte Fläche (Veranstaltungsfläche) während des Marktbetriebs nicht befahren werden darf. Ziel ist es, die Sicherheit aller Marktbesuchenden, Beschicker und Fahrgäste zu gewährleisten, ohne die Erreichbarkeit angrenzender Bereiche unnötig einzuschränken.

