Soziale Medien-Richtlinie

Ein Entwurf für die Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Neumünster ist erarbeitet. Stadtbrandmeister Heiko Kaack ist erleichtert.

Die Stadt Neumünster hat eine Grundlage geschaffen, auf der die freiwilligen Feuerwehren nun soziale Medien nutzen können. Diese befindet sich jetzt zur Abstimmung und Unterzeichnung beim Stadtbrandmeister der Stadt Neumünster, Heiko Kaack. Die erarbeitete Richtlinie zur Nutzung von Facebook und anderen sozialen Netzwerken umfasst, zu welchem Zweck Medien während des Dienstes genutzt werden dürfen. So sollen sie den Feuerwehren als ein Mittel der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, zur Gefahrenabwehr sowie als Informationskanal dienen. Ziel ist hier eine bürgerorientierte Kommunikation. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, in deren Aufgabenbereich die Kommunikation über soziale Medien fällt, werden entsprechende Schulungen erhalten, um die zu berücksichtigenden Aspekte zur Nutzung zu beachten. Es dürfen ausschließlich Inhalte kommuniziert werden, die für die Arbeit der freiwilligen Feuerwehren relevant ist.

Zunächst musste den Freiwilligen Feuerwehren die Nutzung sozialer Netzwerke aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt werden. Über die erarbeitete Richtlinie soll jetzt diese Möglichkeit eröffnet werden. „Die Öffentlichkeitsarbeit ist in diesen Bereichen aber unerlässlich, sodass mit dieser Richtlinie nun doch eine Verwendung möglich ist“, formuliert Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras. Besonders von Bedeutung ist hier der Informationsaustausch. Zusätzlich können über soziale Medien aber auch neue Mitglieder oder Sponsoren gewonnen werden.

Der Stadtbrandmeister Heiko Kaack äußert sich erleichtert: „Es freut mich, dass wir auf dem Wege sind, eine Lösung zu schaffen, die größtmögliche Sicherheit für die Beteiligten erreicht, indem die Vorgehensweise und der Rahmen klar vorgegeben sind. Für uns endet damit eine Phase der fast vollständigen Unmöglichkeit von Öffentlichkeitsarbeit. Durch die Corona-Pandemie hat quasi seit mehr als eineinhalb Jahren eine Nachwuchsgewinnung für die Freiwilligen Feuerwehren nicht mehr stattfinden können“, so Kaack. „Ich denke, dass diese Richtlinie sogar Vorbild sein kann für andere Städte und Gemeinden im Land.“