Mit einer Schulstraße und einer neuen Verkehrsführung am Uker Platz verbessert die Stadt Neumünster die Schulwegsicherheit an der Grundschule an der Schwale weiter. Ab dem 17. August 2026 wird dort im Rahmen eines Verkehrsversuchs eine sogenannte Schulstraße eingerichtet. Ergänzend wird die Verkehrsführung am Uker Platz durch eine Einbahnstraßenregelung neu geordnet.
Die Schulstraße wird durch eine Schranke gesichert. Diese ist
- montags bis freitags
- von 7.30 Uhr bis 8.15 Uhr
- sowie von 11.45 Uhr bis 12.15 Uhr
geschlossen. Während dieser Zeiten ist eine Zufahrt in den gesperrten Bereich grundsätzlich nicht möglich. Anwohnerinnen und Anwohner können hierfür eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sind von der Regelung ausgenommen.
Ziel der Maßnahmen ist es, die Verkehrssituation insbesondere zu den Bring- und Holzeiten zu verbessern und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg weiter zu erhöhen.
Die Schulstraße wird zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 im Rahmen eines Verkehrsversuchs erprobt und anschließend ausgewertet. Für Anwohnerinnen und Anwohner bleibt die Ausfahrt jederzeit über die Glückstädter Straße möglich.
Die Regelungen zum Verkehrsfluss sind in der Anschauungsgrafik zur Schulstraße dargestellt.
Neue Verkehrsführung am Uker Platz
Ergänzend wird die Verkehrsführung am Uker Platz neu geregelt. Künftig erfolgt die Verkehrsführung dort durch eine Einbahnstraßenregelung. Ziel ist es, Konflikte durch gegenläufigen Verkehr, Haltevorgänge und Wendemanöver zu reduzieren und die Verkehrssituation insgesamt übersichtlicher zu gestalten. Für den Radverkehr bleibt die Strecke weiterhin in beide Richtungen nutzbar.
Der Verlauf der neuen Verkehrsführung ist in der Anschauungsgrafik zur Einbahnstraße dargestellt.
Neue Verkehrsregelung an der Grundschule Gadeland
Auch an der Grundschule Gadeland treten zum Schuljahresbeginn neue Verkehrsregelungen in Kraft. In der Norderstraße wird eine neue Verkehrsregelung in Form einer sogenannten unechten Einbahnstraße eingerichtet. Auch dort ist das Ziel, die Verkehrssituation insbesondere zu den Bring- und Holzeiten zu verbessern und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg zu erhöhen.
Durch die neue Verkehrsregelung entsteht ein zeitlich begrenztes Einfahrverbot. Dieses gilt
- montags bis freitags
- von 7.15 Uhr bis 8 Uhr
- sowie von 12.30 Uhr bis 13.15 Uhr.
Während dieser Zeiten wird in der Norderstraße aus Richtung der Heinz-Köster-Straße kommend hinter der Einmündung „Im Winkel“ ein Einfahrverbot für Kraftfahrzeuge eingerichtet. Während der Schulferien gilt die Regelung nicht.
Die bestehende Kiss-&-Ride-Zone in der Norderstraße bleibt weiterhin erreichbar. Zusätzlich wird in der Straße „Im Winkel“ eine weitere Kiss-&-Ride-Zone eingerichtet.
