Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung

Umgebungslärmrichtlinie der EU  

Eines der wichtigsten lokalen Umweltprobleme in Europa ist der von Verkehr, Industrie und Freizeitaktivitäten verursachte Lärm.

In Westeuropa sind schätzungsweise 80 Millionen Menschen Lärmpegeln ausgesetzt, die von Wissenschaft und Medizin als untragbar, weil gesundheitsschädigend angesehen werden.

Die Qualität der vorhandenen Daten zur Lärmbelastung ist im Vergleich zu Daten über andere Umweltprobleme unzureichend, bedingt durch die unterschiedlichen nationalen Mess- und Bewertungsverfahren.

Mit der Richtlinie 2002/ 49 / EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Union erstmalig ein Konzept vorgegeben, wie Lärmauswirkungen einheitlich zu erfassen sind (Lärmkartierung) und wie ihnen entgegengewirkt werden kann (Lärmaktionsplanung).

Lärmkartierung

Weitere Informationen über die Umgebungslärmrichtlinie und über die inzwischen landesweit durchgeführten Lärmkartierungen können Sie der Internet-Seite entnehmen, die das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein eingerichtet hat:

Die Ergebnisse der Lärmkartierung in Schleswig-Holstein:

Lärmaktionsplanung

Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung stellt die Stadt Neumünster die Lärmaktionspläne auf. Aufgabe eines solchen Aktionsplans ist es, Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete zu definieren.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Strategischen Lärmkartierung 2012 hat die Stadt Neumünster in Zusammenarbeit mit dem Büro Lärmkontor GmbH den Entwurf der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung für die Stadt Neumünster erstellt.

Der Entwurf der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung entspricht den Mindestanforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Landes Schleswig-Holstein.

Übersichts- und Überlagerungskarten

Präsentationen der Öffentlichkeitsveranstaltungen

Bitte beachten Sie, dass die hier angeführten Dateien lediglich Informationszwecken dienen. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Neumünster.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkartierung 2017 hat die Stadt Neumünster in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Richter-Richard den Entwurf der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung für die Stadt Neumünster erstellt.

Der am 18. Februar 2020 von der Ratsversammlung beschlossene Entwurf der 3.Stufe der Lärmaktionsplanung entspricht den Mindestanforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Landes Schleswig-Holstein.

Bitte beachten Sie, dass die hier angeführten Dateien lediglich Informationszwecken dienen. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Neumünster.

Ihr Ansprechpartner

Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung

Brachenfelder Straße 1 bis 3 • 24534 Neumünster
Herr Zube
Zimmer E.19
Telefon 04321 942 2863
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