Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung
Umgebungslärmrichtlinie der EU
Eines der wichtigsten lokalen Umweltprobleme in Europa ist der von Verkehr, Industrie und Freizeitaktivitäten verursachte Lärm.
In Westeuropa sind schätzungsweise 80 Millionen Menschen Lärmpegeln ausgesetzt, die von Wissenschaft und Medizin als untragbar, weil gesundheitsschädigend angesehen werden.
Die Qualität der vorhandenen Daten zur Lärmbelastung ist im Vergleich zu Daten über andere Umweltprobleme unzureichend, bedingt durch die unterschiedlichen nationalen Mess- und Bewertungsverfahren.
Mit der Richtlinie 2002/ 49 / EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Union erstmalig ein Konzept vorgegeben, wie Lärmauswirkungen einheitlich zu erfassen sind (Lärmkartierung) und wie ihnen entgegengewirkt werden kann (Lärmaktionsplanung).
Lärmkartierung
Weitere Informationen über die Umgebungslärmrichtlinie und über die inzwischen landesweit durchgeführten Lärmkartierungen können Sie der Internet-Seite entnehmen, die das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein eingerichtet hat:
Die Ergebnisse der Lärmkartierung in Schleswig-Holstein:
Kartierung des Straßenverkehrslärms in der Stadt Neumünster
- Übersicht der Belasteten aus Straßenverkehrslärm
- Gesamtes Stadtgebiet - Darstellung des Lärmindex am Tag
- Gesamtes Stadtgebiet - Darstellung des Lärmindex in der Nacht
- Stadtgebiet Süd-West am Tag
- Stadtgebiet Süd-Ost am Tag
- Stadtgebiet Nord-West am Tag
- Stadtgebiet Nord-Ost am Tag
- Stadtgebiet Nord am Tag
- Stadtgebiet Mitte-West am Tag
- Stadtgebiet Mitte-Ost am Tag
- Stadtgebiet Süd-West in der Nacht
- Stadtgebiet Süd-Ost in der Nacht
- Stadtgebiet Nord-West in der Nacht
- Stadtgebiet Nord-Ost in der Nacht
- Stadtgebiet Nord in der Nacht
- Stadtgebiet Mitte-West in der Nacht
- Stadtgebiet Mitte-Ost in der Nacht
Kartierung des Straßenverkehrslärms in der Stadt Neumünster
Berechnung nach RLS-90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straße 1990)
- Gesamtes Stadtgebiet/Darstellung des Beurteilungspegels im Tagzeitraum
- Gesamtes Stadtgebiet/Darstellung des Beurteilungspegels im Nachtzeitraum
- Tagzeitraum im Stadtgebiet Süd-West
- Tagzeitraum im Stadtgebiet Süd-Ost
- Tagzeitraum im Stadtgebiet Nord-West
- Tagzeitraum im Stadtgebiet Nord-Ost
- Tagzeitraum im Stadtgebiet Nord
- Tagzeitraum im Stadtgebiet Mitte-West
- Tagzeitraum im Stadtgebiet Mitte-Ost
- Nachtzeitraum im Stadtgebiet Süd-West
- Nachtzeitraum im Stadtgebiet Süd-Ost
- Nachtzeitraum im Stadtgebiet Nord-West
- Nachtzeitraum im Stadtgebiet Nord-Ost
- Nachtzeitraum im Stadtgebiet Nord
- Nachtzeitraum im Stadtgebiet Mitte-West
- Nachtzeitraum im Stadtgebiet Mitte-Ost
Lärmaktionsplanung
Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung stellt die Stadt Neumünster die Lärmaktionspläne auf. Aufgabe eines solchen Aktionsplans ist es, Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete zu definieren.
- Lärmaktionsplan (LAP) aus 2008
- Schalltechnische Untersuchung aus 2008
- 1_Lärmkarte LDEN
- 2_Lärmkarte LNight
- 3_Gebäude mit Fassaden über 65-55 dB(A)
- 4_Gebäude mit Fassaden über 70-65 dB(A)
- 5_Gebäude Noise Score
- Anlage 1-1
- Anlage 1-2
- Anlage 2-1
- Anlage 2-2
- Anlage 2-3
- Anlage 2-4
- Anlage 2-5
- Anlage 2-6
- Anlage 2-7
- Anlage 2-8
- Anlage 3-1
- Anlage 3-2
- Anlage 3-3
- Anlage 3-4
- noise score
Auf der Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkartierung 2012 hat die Stadt Neumünster in Zusammenarbeit mit dem Büro Lärmkontor GmbH den Entwurf der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung für die Stadt Neumünster erstellt.
Der Entwurf der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung entspricht den Mindestanforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Landes Schleswig-Holstein.
- Entwurf 2. Stufe der Lärmaktionsplanung
- Anlage 2a_LDen2
- Anlage 2b_LNight
- Anlage 3a_Bahn LDEN2
- Anlage 3b_Bahn LNIGHT2
- Anlage 4 Ruhige Gebiete
Übersichts- und Überlagerungskarten
- Neumünster_Str_LDen_ÜbersichtI
- Neumünster_Str_LDen_ÜbersichtII
- Neumünster_Str_LDen_ÜbersichtIII
- Neumünster_Str_LNight_ÜbersichtI
- Neumünster_Str_LNight_ÜbersichtII
- Neumünster_Str_LNight_ÜbersichtIII
- Überlagerung Bahn+Straße LDen2
- Überlagerung Straße+Bahn LDen2
- Überlagerung Bahn+Straße LNight2
- Überlagerung Straße+Bahn LNight2
Präsentationen der Öffentlichkeitsveranstaltungen
- Öffentlichkeitsbeteiligung am 2.2. und 8.2.2016
- Präsentation am 2. und 8. Februar 2016_konsalt
- Präsentation Umsetzung Stufe 2 der Umgebungslärmrichtlinie
- Protokoll Lärmforum LAP NMS 2016-02-02
- Protokoll Lärmforum LAP NMS 2016-02-08
- Übersicht über Anregungen
Bitte beachten Sie, dass die hier angeführten Dateien lediglich Informationszwecken dienen. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Neumünster.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkartierung 2017 hat die Stadt Neumünster in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Richter-Richard den Entwurf der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung für die Stadt Neumünster erstellt.
Der am 18. Februar 2020 von der Ratsversammlung beschlossene Entwurf der 3.Stufe der Lärmaktionsplanung entspricht den Mindestanforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Landes Schleswig-Holstein.
Bitte beachten Sie, dass die hier angeführten Dateien lediglich Informationszwecken dienen. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Neumünster.
- LAP III (pdf-Datei)
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung und Umwelt hatte in seiner Sitzung am 04. Juli 2024 den Entwurf der 4. Stufe des Lärmaktionsplanes für die Stadt Neumünster beraten und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Stadtteilbeiräte sowie die der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2024 die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung abschließend beschlossen.
Ihr Ansprechpartner
Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung
Brachenfelder Straße 1 bis 3 • 24534 Neumünster
Herr Zube
Zimmer E.19
Telefon 04321 942 2863
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