Hunde anleinen!

In allen öffentlichen Grünflächen und Waldflächen besteht Leinenpflicht! Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Regelungen. Zu dem sogenannten Hundegesetz erfahren Sie mehr auf der Seite "Private Hundehaltung" des Landes Schleswig-Holstein.

Zur Entlastung öffentlicher Grünflächen wird eine Eigeninitiative von Hundehaltern zur Anpachtung und zum Betrieb privater Hundeauslaufflächen grundsätzlich begrüßt.

Die Stadt Neumünster bietet derzeit Hundeauslaufflächen an folgenden Standorten an: