Zugelassene Wahlvorschläge für die Gemeindewahl am 14.05.2023 in Neumünster

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschlägefür die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 in der Stadt Neumünster

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2023 folgende unmittelbaren Wahlvorschläge (I) und Listenwahlvorschläge (II) zugelassen.

Diese Wahlvorschläge werden hiermit bekannt gemacht (§ 25 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG), §§ 31 Abs. 1, 87 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO).

Neumünster, den 30.03.2023

Stadt Neumünster
Der Gemeindewahlleiter
gez. Wachholz