Wahlbekanntmachung zur Gemeindewahl 2023

Amtliche Bekanntmachung

Am 14. Mai 2023 findet die Gemeindewahl in der Stadt Neumünster statt.

Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.

Die Stadt Neumünster ist zur Gemeindewahl in 22 Wahlkreise und 47 Wahlbezirke eingeteilt:

Anstelle der Aufzählung der Wahlkreise und der Wahlbezirke mit ihrer Abgrenzung und ihren Wahlräumen wird auf die Angaben in der Wahlbenachrichtigung verwiesen.

Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Für die Gemeindewahl wird ein weißer Stimmzettel verwendet.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Gemeindewahl eine Stimme.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.

Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a)     durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b)     durch Briefwahl
teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Gemeindewahlleiter der Stadt Neumünster, Neues Rathaus, II. Etage, Zimmer 2.5, einen amtlichen Stimmzettel für die Gemeindewahl, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters abgegeben wer-den. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18:00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

Neumünster, 06.05.2023    

Stadt Neumünster

Der Gemeindewahlleiter
gez. Wachholz