Wahl des Kinder- und Jugendbeirats 2023

Amtliche Bekanntmachung

Das Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Neumünster ist nach Ablauf der bestehenden Wahlperiode neu zu wählen.

Für die Wahl zum 4. Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Neumünster wurde durch den Gesamtwahlvorstand der Zeitraum vom 20. bis zum 25. November 2023 festgelegt. Die Wahl erfolgt durch Stimmabgabe. Eine Briefwahl ist ausgeschlossen.

Bis zu 15 Personen können in den Kinder- und Jugendbeirat gewählt werden. Die Anzahl der Stimmen entscheidet.

Zu diesem Zweck werden an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Neumünsters, an einem Tag im Vormittagsbereich, Wahllokale eingerichtet. Die genauen Zeitfenster definieren die Schulen, in Abstimmung mit den jeweiligen Wahlvorständen.

Zusätzlich wird am 23.11.2023 (14:00 bis 18:00 Uhr) und am 26.11.2023 (12:00 bis 16:00 Uhr) auf dem Großflecken ein Wahllokal eingerichtet.

Die Stimmenauszählung und die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen am 26.11.2023 ab ca. 17:30 Uhr.

Abstimmen dürfen alle Kinder- und Jugendlichen, die am 26. November 2023 mindestens 12 und höchstens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Neumünster haben. Bis zum 06. November 2023 erhalten diese postalisch eine Wahlbenachrichtigung.

Das Wählerverzeichnis kann zu den üblichen Öffnungszeiten im Kinder- und Jugendbüro (Boostedter Straße 3) eingesehen werden.

Wählbar sind alle Kinder- und Jugendlichen, die am 26. November 2023 mindestens 14 und höchstens 18 Jahre alt sind und ebenfalls seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Neumünster haben.

Bis zum 16. Oktober 2023 kann eine Bewerbung zur Kandidatur erfolgen.

Diese ist im Kinder- und Jugendbüro der Stadt Neumünster (Boostedter Straße 3) einzureichen.

Für Fragen rund um die Wahl steht Herr Schloßbauer unter der Telefonnummer 04321 9424368 oder per E-Mail unter kjb@neumuenster.de zur Verfügung.

Neumünster, den 30.09.2023
Für den Wahlvorstand

i.A.
gez. Schloßbauer