Wahl des Kinder- und Jugendbeirats 2025

Amtliche Bekanntmachung

Der Kinder- und Jugendbeirat (KJB) der Stadt Neumünster ist nach Ablauf der bestehenden Wahlperiode neu zu wählen.

Für die Wahl zum 5. Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Neumünster wurde durch den Gesamtwahlvorstand der Zeitraum vom 17. bis zum 22. November 2025 festgelegt. Die Wahl erfolgt durch Stimmabgabe. Eine Briefwahl ist ausgeschlossen.

Bis zu 15 Personen können in den Kinder- und Jugendbeirat gewählt werden, die Anzahl der Stimmen entscheidet.

Zu diesem Zweck werden an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Neumünsters, an einem Tag im Vormittagsbereich, Wahllokale eingerichtet. Die genauen Zeitfenster definieren die Schulen, in Abstimmung mit den jeweiligen Wahlvorständen.

Zusätzlich wird am 19.11.2025 (14:00 bis 18:00 Uhr) und 22.11.2025 (12:00 bis 16:00 Uhr) auf dem Großflecken ein Wahllokal eingerichtet.

Die Stimmenauszählung und die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen am 22.11.2025 um ca. 17:30 Uhr.

Abstimmen dürfen alle Kinder- und Jugendlichen, die am 22. November 2025 mindestens 12 und höchstens 18 Jahren alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Neumünster haben. Bis zum 3. November erhalten diese postalisch eine Wahlbenachrichtigung.

Das Wählerverzeichnis kann zu den üblichen Öffnungszeiten oder nach Absprache im Dock.24 (Schillerstraße 24) eingesehen werden.

Wählbar sind alle Kinder- und Jugendlichen, die am 22. November 2025 mindestens 14 und höchstens 18 Jahren alt sind und ebenfalls seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Neumünster haben.

Bis zum 13. Oktober 2025 kann eine Bewerbung zur Kandidatur erfolgen.

Diese ist im Kinder- und Jugendbüro der Stadt Neumünster (Boostedter Straße 3) oder im Dock.24 (Schillerstraße 24) einzureichen. Die notwendigen Formulare finden Sie zum Download auf der Seite des KJB.

Die vollständige Wahlordnung kann im Ortsrecht der Stadt Neumünste eingesehen werden.

Für Fragen rund um die Wahl stehen Frau Lau oder Herr Schloßbauer unter der Telefonnummer 04321 942 4368 oder kjb@neumuenster.de zur Verfügung.

Neumünster, den 05.09.2025

Für den Wahlvorstand
gez. Schloßbauer