Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neumünster
Gemäß § 18 Abs. 3 Volksabstimmungsgesetz wird Folgendes zur Durchführung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers bekannt gemacht:
Die sechsmonatige Frist, innerhalb der das Volksbegehren unterstützt werden konnte, endete am 02. März 2020. Nach Ablauf der Versendungsfrist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 Volksabstimmungsgesetz wurde die Stimmberechtigungsprüfung für die Stadt Neumünster mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:
Anzahl der gültigen Eintragungen | 1472 |
Anzahl der ungültigen Eintragungen | 130 |
Neumünster, 24.06.2020
Stadt Neumünster
Der Oberbürgermeister
Wahlangelegenheiten