Volksbegehren zum Schutz des Wassers

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neumünster

Gemäß § 18 Abs. 3 Volksabstimmungsgesetz wird Folgendes zur Durchführung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers bekannt gemacht:

Die sechsmonatige Frist, innerhalb der das Volksbegehren unterstützt werden konnte, endete am 02. März 2020. Nach Ablauf der Versendungsfrist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 Volksabstimmungsgesetz wurde die Stimmberechtigungsprüfung für die Stadt Neumünster mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:

Anzahl der gültigen Eintragungen 1472
Anzahl der ungültigen Eintragungen130

 Neumünster, 24.06.2020  

Stadt Neumünster
Der Oberbürgermeister
Wahlangelegenheiten