Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2025

Amtliche Bekanntmachung

Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen vom 19.12.2024

Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz- LÖffZG -) vom 29.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) in Verbindung mit
§ 2 Abs. 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für die Stadt Neumünster verordnet:

§ 1  

Aus Anlass der Veranstaltungen Schlemmerköste am 30.03.2025, Stoffköste und RadAktionsTag am 04.05.2025, Schwanenrennen v. Round Table 67 Neumünster, Stoffköste, Schlemmerköste und Oldtimertreffen am 28.09.2025, Blaulichtflecken und Kreativ-Markt mit Laternenumzug am 02.11.2025 dürfen die Verkaufsstellen in der Stadt Neumünster am 30.03.2025, 04.05.2025, 28.09.2025 und am 02.11.2025 jeweils in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr offengehalten werden.

Die Durchführung der Verkaufsöffnung an den entsprechenden Tagen steht unter dem Vorbehalt, dass die jeweilige anlassgebende Veranstaltung nicht wegen höherer Gewalt (insbesondere aufgrund der COVID-19-Pandemie) oder aus sonstigen Gründen abgesagt oder eine erforderliche Erlaubnis, Genehmigung oder Festsetzung aufgehoben wird. Die Verkaufsöffnung darf auch dann nicht durchgeführt werden, wenn die Veranstaltung bezüglich der Besucheranzahl so gravierend eingeschränkt werden müsste, dass die bei einer alleinigen Ladenöffnung zu erwartende Besucheranzahl die zulässige Besucheranzahl der Veranstaltung erheblich übersteigt. Ein Vertrauensschutz bezüglich der Möglichkeit zum Offenhalten der Verkaufsstellen wird nicht begründet.

§ 2  

Aus Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage, die Vorschrift des § 13 Ladenöffnungszeitengesetz, die Bestimmungen des Arbeitzeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.

§ 3  

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 14 Ladenöffnungszeitengesetzes.

§ 4  

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und am 03.11.2025 außer Kraft.

Neumünster, den 19.12.2024

Tobias Bergmann
Der Oberbürgermeister der Stadt Neumünster
als Kreisordnungsbehörde