Umlegungsplan für den Bebauungsplan Nr. 206 B "Kreuzkamp / Stubbenkammer"

Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes der Baulandumlegung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 206 B /Kreuzkamp / Stubbenkammer" in Neumünster

1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes

Der Umlegungsausschuss der Stadt Neumünster hat nach Erörterung mit den Eigentümern durch Beschluss vom 28.10.2025 den Umlegungsplan gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt. Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis für die Ordnungsnummern 1a, 1b, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8a, 8b, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17a, 17b, 18, 19, 21, 22, 23, 24, 26, 27a, 27b, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36 und 37 und betrifft die Grundstücke:

Gemarkung NMS-6498:
Flur 10, Flurstücke: 1, 4, 5, 6, 7, 8, 274, 275, 10, 11, 12, 13, 14, 15,
Flur 20, Flurstücke: 1, 2, 3, 4, 6, 135, 136

Gemarkung NMS-6499:
Flur 30, Flurstücke: 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 123, 124, 125
Flur 40, Flurstücke: 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 258, 259, 405, 428

Dem Umlegungsplan liegt der seit 10.11.2023 rechtsverbindliche Bebauungsplan "Kreuzkamp / Stubbenkammer", 206 B zugrunde.

2. Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse in den Umlegungsplan

Der Umlegungsplan kann vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an bei der Umlegungsstelle "Kreuzkamp / Stubbenkammer" bei der Stadt Neumünster in der Gartenstraße 10, 24534 Neumünster 1. OG während der Dienststunden eingesehen werden.
Bis zur Besichtigung der Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Den Beteiligten wird nach § 70 Abs. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

3. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten

Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist die Frist zur Anmeldung von Rechten für die innerhalb des Umlegungsgebietes liegenden Grundstücke mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes abgelaufen.

Neumünster, den 21.01.2026

Die Vorsitzende
Krull