Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen (2023)

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Die Ratsversammlung hat in der Sitzung am 11.07.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 gefasst. 

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs.3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 31. Juli bis 08. August 2023 während der üblichen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht im Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Altes Rathaus, Großflecken 63, 24534 Neumünster, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.09 aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Stadt Neumünster

Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Im Auftrage
Hanfler