Andreas Gärtner folgt auf Jörn Seib in der Ratsversammlung

Amtliche Bekanntmachung

Für den aus der Ratsversammlung der Stadt Neumünster zum 01.01.2023 ausscheidenden Ratsherrn Jörn Seib wurde als Nachfolger Andreas Gärtner, wohnhaft in Neumünster, Frankenstraße 12, gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes festgestellt. Gegen die Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes binnen eines Monats Einspruch erheben. Einspruch wäre schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Neumünster zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 29.12.2022.

Neumünster, 28.12.2022

Stadt Neumünster
Der Gemeindewahlleiter