Amtliche Bekanntmachung
Für den in die Ratsversammlung der Stadt Neumünster gewählten Bewerber, Martin Kriese, der durch schriftliche Erklärung auf seinen Sitz verzichtet hat, wurde Frau Britta Einfeldt, wohnhaft in 24539 Neumünster, mit Wirkung zum 01.10.2026 als Nachfolgerin gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes festgestellt. Gegen die Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes binnen eines Monats Einspruch erheben. Einspruch wäre schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Neumünster zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 02.10.2026.
Neumünster, 01.10.2026
Stadt Neumünster
Der stellv. Gemeindewahlleiter
gez. Lickfett