Amtliche Bekanntmachung
Für den in die Ratsversammlung der Stadt Neumünster gewählten Bewerber Fritz Ewert, welcher am 27.01.2025 verstorben ist, wurde Frau Mareike Tretow, wohnhaft in 24536 Neumünster, mit Wirkung zum 22.02.2024 als Nachfolgerin gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes festgestellt.
Gegen die Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes binnen eines Monats Einspruch erheben. Einspruch wäre schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Neumünster zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 04.03.2025
Neumünster, 03.03.2025
Stadt Neumünster
Der Gemeindewahlleiter