Jochen Rathjen folgt auf Sven Radestock in der Ratsversammlung

Amtliche Bekanntmachung

Für den aus der Ratsversammlung der Stadt Neumünster ausgeschiedenen Ratsherrn Sven Radestock wurde als Nachfolger Jochen Rathjen, wohnhaft in Neumünster, Marienstraße 26, gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes festgestellt. Gegen die Feststellung kann jeder/jede Wahlberechtigte des Wahlgebietes binnen eines Monats Einspruch erheben. Einspruch wäre schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Neumünster zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 08.12.2022.

Neumünster, 07.12.2022

Stadt Neumünster
Der Gemeindewahlleiter